194
Chasfidim handle, die sich aber in keiner Weise etwas zuschulden kommen ließen, weder in politischer, noch in gesellschaftlicher und religiöser Hinsicht.
Ein äußerer Umstand gab jedoch der ganzen Angelegenheit eine andere Wendung. Im Jahre 1800 herrschte in Weißrußland ein großer Notstand, dem eine schwere Hungersnot folgte. Die kaiserliche Regierung schickte den Kommissar Dirsa- win nach Weißrußland, um die Ursachen des Notstandes festzustellen und der bäuerlichen Bevölkerung durch materielle Unterstützungen an die Hand zu gehen. Es war vielfach behauptet worden, daß die Bauern im geschäftlichen Verkehr mit den Juden benachteiligt wurden und Dirsawin sollte speziell über diese Behauptung Erhebungen anstellen. Eine der Veranstaltungen, die Dirsawin zur Milderung der Hungersnot traf, war ein Verbot der Branntweinbrennerei, damit für das dazu verwendete Getreide billigeres Brot beschafft werden könne. Der kaiserliche Kommissar brachte nun in Erfahrung, daß in Loßna, dem Rabbinatsfitz des Raw, trotz des Verbots von den Juden Branntweinbrennereien betrieben wurden. Er eilte dorthin und überzeugte sich, daß dem so war, worauf er alles vorhandene Getreide konfiszierte und die Brennereien schließen ließ.
Dirsawin machte den Raw, der als Ober- Haupt der Gemeinde galt, für diese Gesetzesübertretung verantwortlich und schickte einen sehr ungünstigen Bericht über ihn und das ganze Tun