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lafsungen gefälscht waren, konnte der Kaiser unmöglich nachprüfen. Avigdor verlangte zudem, der Kaiser solle ohne Hinzuziehung von Räten und Richtern sein Urteil fällen, indem er behauptete, der Kaiser stehe an Gottes Stelle und habe das göttliche Recht zu vertreten, ohne erst Zeugen und Richter hören zu müssen. Er ersuchte ferner, den Raw zu verhaften und ihn ihm gegenüber zu stellen, er wolle dann alles, was er gegen die neue Sekte und ihre Führer hier vorgebracht habe, vor dem Raw vertreten. Schließlich verlangte er für alle Unbilden, die er von Seiten dieser Sekte zu erdulden habe, sowie für seine Amtsentsetzung eine Entschädigung von 13 000 Rubel, also genau denselben Betrag, den die abgesetzten Borsteher zu Wilna zu zahlen hatten.
Wenn diese Anklagen auch nicht sofort den gewünschten Erfolg hatten, so war doch die Lage der Chasfidim durch diese maßlosen Verleumdungen eine sehr kritische geworden. Eine zweite Verhaftung des Raw, der kaum zwei Jahre vorher von jedem Unrecht durch unmittelbare Veranlasiung des Kaisers freigesprochen worden war, schien gänzlich ausgeschlossen. Der Kaiser ließ durch die Gouverneure von Weißrußland, Minsk und allen in Betracht kommenden Gegenden feststellen, was ihnen über das Auftreten einer neuen Sekte bekannt sei. Die Berichte der Gouverneure lauteten einstimmig dahin, daß eine neue Sekte unter den Juden nicht bestehe, wenn es sich nicht etwa um die „Karliner", d. h.
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