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Wort und meinte, das Verlangen -es Angeklagten sei ein durchaus gerechtfertigtes. Er schlage vor, alle Anklagepunkte zusammenzustellen und sie dem Angeklagten zu überweisen mit der Aufforderung, seine Verteidigung schriftlich einzu- rrichen.
Die Ausführung dieses Vorschlags war jedoch unmöglich, weil der Raw nicht das Russische und die Richter nicht das Hebräische verstanden. Man verfiel daher auf den Ausweg, dem Raw seinen Verleumder gegenüberzustellen. So Pein- lich diese Gegenüberstellung auch für den Raw an und für sich war, so war sie doch das einzige Mittel zu seiner vollen Rechtfertigung. Daß sie ihm vollkommen gelang, beweist die günstige Wendung, die der Prozeß sofort nahm.
Die Untersuchung vor der geheimen Gerichts- Abteilung ergab die völlige Unschuld des Raw in allen Punkten. Am 27. November erfolgte an Allerhöchster Stelle an den Senat die Aufforderung, die Streitsache zwischen den Juden Avigdor Chajimowitsch und Salomon Baruchowitz soweit zu behandeln als es die religiöse Seite der Sache betrifft, und Bestimmungen zu treffen, nach welchen die Partei der Chassidim und die andern jüdischen Gemeinden in Zukunft sich führen sollen. Unmittelbar darauf wurde der Raw aus seiner Haft entlasten, die dtesesmal im gan- zen nur etwa 14 Tage gedauert hatte. Aber an seine Entlassung war die Bedingung geknüpft, daß er Petersburg nicht verlassen dürfe, bis sein Prozeß völlig entschieden sei. Den ganzen