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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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Zur Einführung.

einem Steuermeister erkoren. Diese hatten- Jeder in seinem Kreise- von einem jeden Stande erstlich zu Eingang der großen Steuer einen Schatzzettel abzufordern, darnach von einem Jeden die Steuer ein­zunehmen, sie mit Fleiß einzuzeichnen und hiervon beständige Rechenschaft zu tun. Überdies hatte man allewege zwei der Vor­nehmen und Ältesten vom Adel zu Obersteuermeistern verordnet, deren Aufgabe es war, von den Kreissteuermeistern die eingenom­mene Steuer in Empfang zu nehmen. Das Einlegen der eingebrachten Gelder ,, in eine gemeine verschlossene Laden dazu etzliche von Stän­den Schlüssel gehabt" geschah alsdann ,, in gemeinem Beisitz der Ober- und Kreissteuermeister" und ebenso ,, in der aller Gegenwart" erfolgte auch das Überschicken der Gelder an die Kais. Maj. oder an die von dieser angewiesenen Stellen.- Es zeugt lediglich für die Selbständigkeit und völlige Unabhängigkeit der Stände im Steuer­wesen, wenn im Jahre 1426 wegen des Geschosses ,, uf die Salzpfan­nen gesetzt und genommen" die Ratmannen und Meistere der Innun­gen zu Halle unmittelbar ,, den Edelin unde Erbarn Landtsten, Mannen unde Steten des Landis zcu Lusicz" schreiben, wie desgleichen wenn der Landvogt selbst als Vertreter des Landesherrn anerkennt( 1510), die Steuermeister seien von der Landschaft dazu verordnet und aus­gesetzt, die Steuer einzunehmen- oder wenn dieser( 1532) hinsicht­lich des Steuer- Anschlags dem Kurf. von Brandenburg gegenüber er­klärt, er habe auf ihn ,, hievor noch itzundt niehe keinen Anschlag, sondern die Landtschaft gemacht".

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Bei den in großer Dürftigkeit bis auf unsere Tage gekommenen älteren Ständearchivalien machen nun die Steuer- und Rechnungs­sachen, deren Bestände, abgesehen von vereinzelt vorkommenden älteren Sachen, um die Mitte des 16. Jahrhunderts einsetzen und durch ehedem eingetretene Materialverluste zwar fast überall lückenhaft, jedoch auch in der Unvollständigkeit noch wertvoll sind, noch immer den größeren Teil aus. Kläglich ist der Bestand an Land­tagsschlüssen der älteren Zeit, aus der das ständische Archiv heute nur noch ein Stück, den im Original vorliegenden Schluß vom Jahre 1531 besitzt. Die noch um 1608 vorhanden und damals wohl auch vollständig gewesene Reihe der Schlüsse, beginnend um die Mitte des 16. Jahrhunderts, ist mit keinem Stück mehr vertreten, nur noch Ab­schriften und Auszüge aus mehreren Jahren sind vorhanden und erst vom Jahre 1621 ab liegen die Schlüsse gesammelt vor.-

Die im 16. und 17. Jahrhundert zur Verwahrung der eingebrach­ten Steuergelder benutzten Laden, die sogenannten ,, Landesladen", werden auch zur Unterbringung der Steuerrechnungen und-Sachen