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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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XVII
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Zur Einführung. XV

Trumbter und Knecht voran gesandt, zu vernehmen ob wir Haber vor die Pferde bekommen muchten, und ob es sicher wegen des Feindes, wolten wir etliche Stunden dar ablegen. Wie nun dieselben in der Schencke das Losament für uns einnehmen, finden sie den Landt Sindicum Jochem von Kökeritz darinnen, welcher sich, sobaldt er unsere Ankunfft verstanden, auff fluchtigen Fueß gestellet, und in dem finstern durch den Morast entrunnen, Wir haben aber sein pferdt mit Sattel, Zaum u. den Pistolen, sowohl 3 Laden, darinnen der gantzen Landtschaft Ober und nieder Lausitz privilegien, die Con­federation mit allen Ländern, Lehenbrieffe, und in Summa alle die Uhrkunden, diese Länder betreffende, originaliter bekommen u. in unsere Verwahrunge genommen, nicht zweiffelnde, E.K. Gn. hoch­nützlich sein werden, denn derselben so viele, das wir dieselben in Eil nicht übersehen kunnen, seind aber gewies, das sich viel vorträck­liche Brieffe hirbei finden werden. Es ist dieser Landt Sindicus vor­habens gewesen, diese Originalia, weill er dieselben zu Gueben nicht getrauet, nacher Peutze in Vorwahrunge zu bringen, gestalt er dann zu Tauer albereit ein Bauernn bestellet, sobaldt es tagk wurde, die­selben hinein zu fuhren, inbetracht er solche durch andere Bauer­fuhren von Guben nach Tauer gebracht. Und ist dieser Kökeritz, so­wohl Job von Pombsdorff, Landeshaubtman, alleine Ursache, das sich das Landt nicht follig ergeben, inbetracht sie allerhandt Pracktiken wieder E,K, Gn, gebrauchen. Erwartten hierauff E. K. Gn. ordinanz, wie sie es mit diesen Brieffen ferner wollen gehalten haben. Es ist uns sehr leidt, das uns der Vogell entflohgen, das wir ihn nicht neben den Federn erwischet. Wann wir zugleich mit dem Trumbter und Knechte wehren angelanget, solte er uns nicht entkommen sein, mußen es aber bis zu anderer Gelegenheit verschieben.... Patent zufolge Kurf, S, Befehls urkundl, gegeben auf d, Kön, Burg zu Budissin den 1, Nov. 1620, betr. die Überführung der gegenwärtigen 3 verschlossenen Laden und darin verwahrten Sachen von Lübben nach Liebenwerda und von dort nach Torgau behufs verwahrlicher Beisetzung dieser Laden in einem Gewölbe auf dem Schlosse da­selbst. Repertorium(Notariatsinstrument) d.d. Finsterwaldt 7. Nov. 1620, ausgefertigt auf Ansuchen der Kurf, S. subdeleg. Kommissare (v. Bodenhausen, v. Schleinitz, v. Pflug) von Melchior Albhardt, Kais. Notar, bestehend in der von ihm verfaßten Designation der Originalia und Sachen, von ihm vorgefunden in den auf dem Schlosse zu Sonne­waldt ihm von den Kommissaren vorgewiesenen, neulicher Zeit dem Landes Syndico des M. NL. abgenommenen 3 verschlossenen Laden oder Truhen. Hiernach befanden sich(1.)Inn einer Länglichten