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den 19. März 1848 erfolgte, erſt erfuhr, als ſie ihm durch den König überſandt wurde.“
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Die„Köln. Ztg.“ erhielt gegenüber dieſem Dementi des Sohnes des früheren Miniſters v. Bodelſchwingh ihre Angaben aufrecht, indem ſie ſich auch auf Bunſen, Stahr, Reichensperger und Rudolf Stratz berief. Durch mehre Zeugen wurde ihr beſtätigt, daß Fürſt Bismarck den Hergang wie folgt geſchildert hatte: General v. Prittwitz ſei wenige Tage nach dem 19. März zu Herrn v. Bismarck gekommen und habe ihm erzählt, Herr v. Bodelſchwingh habe ihm, dem General v. Prittwitz gegenüber, die fragliche Proklamation benutzt, um ihn zur Räumung des Schloßplatzes zu nöthigen. Herr v. Bodelſchwingh habe ſeine Forderung mit dem Bemerken unterſtützt, noch ſei er Staatsminiſter und wiſſe wohl, was er amtlich zu thun habe.—
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In der„Nordd. Allg. Ztg.“ wurde dem Oberforſtmeiſter a. D. v. Bodelſchwingh, da er die Mittheilungen des Fürſten Bismarck für vollſtändig unwahr erklärt hatte, folgendes entgegnet:
„Dieſe angebliche Berichtigung iſt ihrerſeits„vollſtändig unwahr.“ Sie beſtreitet eine in zweifelloſer Weiſe beglaubigte hiſtoriſche Thatſache. Dieſelbe iſt unter anderem feſtgeſtellt durch das ausführliche Zeugniß des Generals v. Prittwitz, welcher bald nach dem in Rede ſtehenden Vorgang bekundet hat, Herr v. Bodelſchwingh habe von ihm unter Vorzeigung der bekannten Proklamation des Königs„An meine lieben Berliner“ amtlich gefordert, den Schloßplatz
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