Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1903) Goethe ; Theil 1
Entstehung
Seite
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Einleitung.

diese will das Allgemein-Menschliche darstellen, die von ihr verwertheten Aeusserungen und Thaten müssen psychologisch vermittelt sein. Daraus ergiebt sich, dass der eigentlicheWahnsinn, d. h. die ausge­sprochene Geisteskrankheit nicht zu den dichterischen Vorwürfen gehören kann. Natürlich kann der Dichter auch Geisteskranke darstellen ebenso wie andere natür­liche Dinge, aber er darf dann die Geisteskrankheiten nur so verwenden, wie er körperliche Krankheiten ver­wendet oder Unglücksfälle. Die Motivirung hört bei ihnen auf.

Da anderseits der Dichter gezwungen ist, das Pathologische, von dem die Welt voll ist, zu ver­werthen, so ergiebt sich, dass ihm das Zwischenreich gehört, soweit wie in der Hauptsache die Motivation normal ist. Sowohl das Recht, wie die allgemeine Meinung nimmt normale Motivation noch bei ziemlich beträchtlichen Abweichungen des Geisteszustandes vom Normalen an; wo die Grenze zu ziehen sei, das ist im Grunde Willkür, zu verschiedenen Zeiten ist die Grenze verschieden abgesteckt worden, und je nach der Einsicht ist auch heute das Urtheil ver­schieden. Wollte man wirklich gerecht sein, so müsste man bei jedem Menschen eine wenigstens nach be­stimmten Richtungen hin verminderte Zurechnungs­fähigkeit annehmen, oder Jedem in bestimmten Fällen mildernde Umstände zubilligen. In der Wirklichkeit ist die Sache schwierig, der Dichter darf es thun und hat es instinktiv immer gethan. Trotz dieser Ein­schränkung ist natürlich an der Zurechnungsfähigkeit