Teil eines Werkes 
Bd. 2 (1903) Goethe ; Theil 1
Entstehung
Seite
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Das Frankfurter Tollhaus.

Vernunft besitzen, das heilige Abendmahl aus, so wie solches die katholischen und reformirten Herren Geist­lichen ihrer Seits bey ihren Glaubensgenossen ver­richten. Die Instruction aller vorbenannten Personen ist so eingerichtet, dass, wenn solcher nachgelebt wird, alle diejenigen, so sich in diesem Hause befinden, auf das menschlichste behandelt werden. Zu diesem Ende ist auch noch eine besondere Deputation von Löb. Amt ernannt, die zu unbestimmten Zeiten ihre Session in dem Kastenhospital hält, bey welcher ein jeder seine Klage vorbringen darf. Einem jeden steht es frey, sich insgeheim an einen der Herren Deputirten oder Pfleger zu wenden, wenn er wüsste, dass die Officianten ihre Schuldigkeit nicht thäten; sollte sich wider alles Ver­muthen eine Klage gegründet finden, so soll sogleich Rath geschafft werden, ohne den Namen der Person bekannt zu machen. Dem Herrn Medico, Geistlichen und Candidaten ist es besonders aufgetragen, alle Un­ordnung sogleich anzuzeigen.

Noch muss bemerkt werden, dass dieses Haus nunmehr so eingerichtet worden ist, dass man auch Personen gegen ein gewisses Geld annehmen und ver­pflegen kann. Sollten mehrere Zimmer zusammen oder bessere, als die gewöhnliche Kost verlangt werden, so kann man auch damit dienen, und man wird sich billig finden lassen. Alle Zimmer sind auf die ge­sundeste Art eingerichtet, haben eine schöne Aussicht, welche zu Aufmunterung an Gemüth kranker Personen vieles beyträgt. Das Gebäude liegt übrigens an einem stillen und von allem Geräusche entfernten Orte.