Goethes Gespräche über Geisteskranke.‘
der ersten Schweizerreise sah er„staunende Wahnsinnige“, d. h. Cretins. Bei der Belagerung von Mainz kam er in Berührung mit einem Geistlichen, der„toll“ war, oder toll zu sein vorgab. Noch 1831 wird ein halbblödsinniger Mensch, Franz Tettau, erwähnt, der im Egloffsteinischen Hause zu Dienstleistungen verwendet wurde.
Die Lektüre führte Goethe natürlich auch hie und da auf das Pathologische. Abgesehen von Zimmermanns Schriften ist da besonders an die Geschichte Rousseaus, Tassos, Benvenuto Cellinis, an Shakespeare, an Historisches, an die Berichte über die Heiligen (F. Neri), an die Bibel zu denken.
Auch in den Gesprächen ist die Geistesstörung zuweilen der Gegenstand gewesen. Z.B. führte Goethe am 11. 8. 1810 ein langes Gespräch mit Bettina über Frl. von Günderode und ihren Tod, das 1814 am 6. 9. wieder aufgenommen wurde. Mit Langermann sprach er am 26. 8. 1812 über Gegenstände der medicinischen Polizei, Tollhäuser, Bordelle und anderes. Ende 1821 und Anfang 1822 trägt Rehbein an mehreren Tagen über die gefangenen verrückten Menschen, über den verrückten Schuster vor. Mit dem Canzler sprach Goethe am 29. 6. 1826 über Monomanie und criminelle Behandlung. Ueber die frühere Zeit ist leider wenig zu finden. Eckermann erwähnt, einmal sei zur Sprache gekommen, dass man anfange, bei Beurtheilung der Verbrecher weich und schlaff zu werden, durch ärztliche Gutachten dem Verbrecher an der Strafe vorbeizuhelfen; bei dieser Gelegenheit habe Hofrath Vogel,