nicht zum Vortheile war, das scheint mir auf der Hand zu liegen.
Lähr macht auch darauf aufmerksam, dass dem Orest seine Unterwelt-Visionen zur Beruhigung gereichen, wie Goethen seine Phantasie-Vision bei Sesenheim wohlthat. Sollte mich wundern, wenn Goethe daran gedacht hätte.
Einige Worte verdienen noch die Stellen, in denen vom erblichen Fluche der Tantaliden gesprochen wird. Im antiken Sinne, sowohl bei den Griechen wie bei den Hebräern, hat der göttliche Fluch mit Vererbung in unserem Sinne gar nichts zu thun. Der Gott verflucht einen Menschen und sein Geschlecht. Der Sohn des Verfluchten erbt seinen Fluch, wie er sein Geld erbt; es ist ein reines Rechtsverhältniss, ein Act despotischer Justiz. Bei dieser Auffassung ist es durchaus zulässig, dass bei diesem oder jenem Nachkommen oder an einer bestimmten Stelle der Geschlechterfolge der Fluch aufgehoben wird. Die göttliche Willkür hat den Fluch auf das Geschlecht gelegt, passt es ihr, so lässt sie Gnade walten und zieht den Fluch zurück. Ein Reiner inmitten einer verworfenen Familie hat also für die antike Auffassung nichts Auffälliges.
Goethe übernimmt die alte Fabel, modernisirt sie aber, indem er sie im Sinne der biologischen Vererbung auslegt. Es heisst:
„Denn es erzeugt nicht gleich Ein Haus den Halbgott, noch das Ungeheuer;