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Goethes Acten über den Tod des Sohnes.
Zeitungen komme. Er machte in Rom einen Anschlag an geeigneten Stellen, der die Bitte enthielt, man möge in den ersten acht Tagen über Augusts Tod nicht berichten.
In den Anmerkungen der Herausgeber zu Goethes Tagebuch von 1830 heisst es:„Der Tod erfolgte im Hause der Via di porta Pinciana No. 17. Goethe hat darüber ein besonderes Fascikel angelegt. Die Aufschrift von Johns Hand lautet: ‚Acta privata. Das Ableben meines Sohnes erfolgt zu Rom Ende Octbr. 1830 betr.‘
Es enthält auf der 1. Seite den hier 20—25 gedruckten Passus(mit zwei unbedeutenden Varianten), von Goethe eigenhändig signirt. Ferner den Kestnerschen Bericht über Krankheit und Tod Augusts, den Goethe aus v. Müllers Händen empfing, den Entwurf der vom 10. Novbr. datirten und von Goethe und Ottilie unterzeichneten Todesanzeige, den Krankheitsbericht der Aerzte in italienischer Sprache, eine Abschrift des Todtenscheins, Bestimmungen über den Nachlass, ein Verzeichniss der hinterlassenen Effekten. Sodann lose ein weiterer Kestnerscher Brief vom 28. Octbr. über die letzte Stunde und die Section, eine ausführliche Beschreibung des Sectionsbefundes, eine Abschrift der für die Freunde bestimmten Mittheilung vom 23. Febr. 1831(vgl. Briefw. mit Zelter 6, 158 bis 160), endlich einen aus dem Nachlass der Enkel stammenden Auszug aus der obenerwähnten Relation der drei Aerzte über die Krankheit von Riemers Hand.“
Möbius, Werke II