Teil eines Werkes 
Abth. 1 (1862) Handschriften / von F. Lebrecht
Entstehung
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- מגלת יוחסין und מגלת תענית.1 . סדרים. des Chaja. מ' סתרים oder מגלת סדרים. .des Rab ספרי und ספרא.3

4. NON ED desselben. 1)

Dreizehn Kameelladungen( oder dreizehn Abhandlun­gen) des Samuel.

5. 6.

7.

Briefe des Rabin.

Schreibtafeln der Palästinenser( DPD).

8. Anonyme Briefe aus Palästina. 2)

9. Von Hieronymus gesehene Mischna's und Haggada's. 3).

( שניות דמר בריה דרבנא?).10

( Von 500-1500.)

B. Handschriften nach dem Schlusse des Talmud.

§. 12.

Die Novelle Justinian's.

-bun In der langen Reihe von Jahren, welche der Talmud zwi­schen Sura und Venedig zu durchlaufen hatte, waren die Hand­schriften, wie die keines andern Werkes, oft unter dem Anathema der Herrschergewalt bald vernichtet, bald mit Vernichtung be­droht, bald zum Gebrauche verboten, und nur der glühend reli­giösen Anhänglichkeit der Juden ist seine Erhaltung zu verdan­ken. Das erste wichtige Verbot gegen das geschriebene Werk 4) ist in der Novella 146 des Codex Justinianeus enthalten. Eam scripturam, quae secunda editio dicitur, interdicimus omni­modo...."), Secunda editio" SevréQwois ist im engern Wort­sinne nur die Mischna; allein es ist nicht wahrscheinlich, dass das Verbot nur die Mischna zum Gegenstande haben sollte, was schon der angegebene Grund, dass sie nämlich nicht göttlich,

1) Hierzu noch zwei andere Bücher der Haggada: Jeruschalmi Sabbath Ab­schnitt, deren Eines dem Josua b. Levi vorgelegen hat.

2) Baba Bafhra 41, b und anders wo. Sabbath 115 beweist, dass diese Briefe von unwidersprechlicher Autorität waren.

3) Andere Werke, wie pop, gehören nicht hierher, weil ihr Inhalt.

lassen schwerlich eine סדר אליהו סדר עולם unsicher talmudisch ist; andere, wie

Stelle von Beweiskraft für das Niederschreiben anführen. Dagegen dürfte sich die Glossenbibel des R. Me- ir wohl anführen lassen.

4) Das mit Todesstrafe bedrohte Talmudstudium unter Hadrian u. A. gehört nicht hierher.

5) Siehe Wolf B. H. II. 679 und die Schlüsse des Morinus aus dieser Novelle.