Teil eines Werkes 
Abth. 1 (1862) Handschriften / von F. Lebrecht
Entstehung
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hen, sowohl eigenhändig wie durch fremde Hand zu vervielfäl­tigen. Das Mäcenat wohlhabender Juden galt dann nicht bloss gelehrten Männern, sondern auch gelehrten Werken, welche in vielen Exemplaren abgeschrieben wurden, um sie an unbemittelte Personen und Anstalten zu vertheilen. So schreibt Jerucham: 1) Es sei früher schon ein verpflichtendes Gebot( wy np) für Jeden gewesen, sich einen Pentateuch zu schreiben, aber jetzt fordere das­selbe Gebot, nicht bloss den Pentateuch, sondern auch Mischna , Gemara und Commentare zu schreiben... Durch die Gemara weiss man ja erst die Erklärung der Gebote und Gesetze.... So schrie­ben die Geonim." Mit schönen Worten hierüber schliesst auch der Verfasser des Sepher Ha- Chinnuch sein grosses Werk. Bei der letzten der 613 Vorschriften sagt er: ,, Wisse, mein Sohn, obgleich die mosaische Pflicht( NN) sich nur auf das Pentateuch Schreiben erstreckt, so ist doch kein Zweifel, dass auch bei andern Büchern.... Jeder sein Mögliches thun muss.... Und das war der Weg aller ausgezeichneten und got­tesfürchtigen Männer, die vor uns lebten. Sie richteten einen Midrasch( hier Räumlichkeit zum Studiren) in ihrem Hause für Abschreiber ein, um sehr viele Bücher abzuschreiben, nach Ver­hältniss des Wohlstandes, den ihnen Gott verliehen." Diesem Umstande ist es zu verdanken, dass trotz aller Verfolgungen der Talmud sich doch verhältnissmässig in weit grösserer Zahl von Exemplaren erhalten, als die berühmtesten Werke des heidni­schen Alterthums, und diesem religiösen Grunde zufolge hat man Talmude und Commentare lange noch geschrieben, als durch das schwere Blei der Presse die leichte Feder des Abschreibers in der Wagschale weit in die Höhe schnellen musste. 2)

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§. 14.

Ansehen der Handschriften nach Ländern.

Es ist bei Handschriften selbstverständlich, dass ihr innerer vom Inhalte des Werkes getrennter Werth nach Alter und Her­stammung, d. h. nach dem Grade der Sachkunde und Treue des

.fol. 6, col. d ספר תולדות אדם וחוה נתיב ב' חלק ב'( 1

2) S. unten. Es ist daher nicht nöthig, mit Majus bei Wolf B. H. II. 913. anzunehmen, dass Handschriften nach der Einführung der Buchdruckerkunst ent­standen sind, weil Viele zu unbemittelt waren, sich gedruckte Exemplare zu kaufen; abgesehen davon, dass der so dabei berechnete Zweck sich nicht mit den Grundsätzen einer gesunden Oekonomie vereinigen lässt. Der schnellste Schreiber