Teil eines Werkes 
Abth. 1 (1862) Handschriften / von F. Lebrecht
Entstehung
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Hand: Talmud hierosolymitanum in libris Sanhedrin, quos Johannes Reuchlin Phorcensis sibi diligenter adquisivit. Anno MDXII." Das Talm. in libris( in libros?) S.", sowie der Irrthum, den Babylonischen Talmud für den Jerusalemischen zu halten, ist bei einem Reuchlin auffallend, obgleich er bis zu jener Zeit keinen Talmud gesehen.

§. 42.

VII. Leyden .

Die Leydener Bibliothek hat zwar keine Handschrift des Babylonischen Talmud , so viel bekannt ist; allein sie hat höchst­wichtige Codices, deren eines den ältesten Theil des Babylonischen Talmudtextes, die Mischna , einschliesst, und andere, welche diesem sonst sehr nahe stehen und die die geeignetsten Hülfsmittel zu seiner Berichtigung sind. Wir nennen hier nur als den wichtig­sten den hierosolymitanischen Talmud.

Der Codex des Talmud Jeruschalmi in der Leydener Bibliothek( Cat. Cod. hebr. Bibl. Acad. Lugd. Bat. Auctore Stein­schneider S. 341 scal. 3.) ist von zwei Seiten als eines der merk­würdigsten unica zu betrachten: 1) Ist es das einzige in dieser Vollständigkeit bekannte Exemplar überhaupt; 1) 2) ist es das Original, aus welchem vorzugsweise die Bombergische Editio princeps geflossen ist, von welcher die wenigen späteren Aus­gaben blosse Nachdrücke sind. Der frühere Besitzer nämlich, Huraltus Boistallerius, hatte diese Handschrift von Daniel Bomberg gekauft, und mit dem höchsten Grade von Wahr­scheinlichkeit kann man behaupten, dass sie im Jahre 1523 dem Setzer in der Bomberg'schen Offizin vorgelegen, und dass sie deshalb wenig Varianten für den gedruckten Text bietet. 2)

1) Bei Oppenheim ist gar kein Jeruschalmi, Michael hat nur Tr. 17 ( Cod. 818) und de Rossi nur einen P( Cod. 327). Pinner hat auf seinen Reisen in Europa keinen einzigen Codex gefunden, wie er in der Vorrede zu versichert( hat aber doch Leyden vergessen!), und erfuhr bloss, dass der Ober- Chacham von Jerusalem im Besitze des D sei. S. auch oben S. 41. 2) Allerdings wurden noch drei andere Handschriften benutzt( s. Tractat Sab­bath, Ende); aber ob es ganze Exemplare waren oder nur einzelne Tractate, sagt der überhaupt undeutlich schreibende Herausgeber( Jacob b. Chajim?) nicht. Was Huralt Boistallerius betrifft, so sehen wir aus dem Cataloge der Pariser Handschr. I. Cod. XIII. u. XVIII, dass er auch diese von Bomberg gekauft, und zwar den erstern im Jahre 1567(?)( Bomberg müsste demnach