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österreichische Minister v. Wessenberg und der Niederländische Minister v. Gagern an. Die preussische Regierung bewirkte auch später, dass der Pabst noch von Rom aus 890 Handschriften zurückgab, welche Wilken in Rom auszusuchen und von dort heimzubringen das grosse Verdienst hatte. Der Pabst gab sie aber nicht Heidelberg zurück, sondern schenkte sie, wie er sagte, dem Könige von Preussen, der dar über verfügen könne, wie er wolle. Das Rechtsgefühl Friedrich Wilhelms III. liess nichts Anderes erwarten, als dass er das Geschenk der ursprünglichen Besitzerin zustellte.
Die französische Regierung wollte nichts gutwillig herausgeben; sie erklärte, das Verlangte sich nur mit Waffengewalt abnehmen zu lassen, und preussische Grenadiere mussten auf Befehl des preuss. Gouverneurs, Generals Müffling , die römischen Bevollmächtigten begleiten. Die 38 Handschriften blieben. in Verwahrung bei dem General, bis die bewilligende Entscheidung aus Rom kam, und endlich im Januar 1816 nahm Wilken als Prorector der Universität sie zu Frankfurt , wohin sie Müffling befördert hatte, in Empfang. th sib
oil Wilken, und auf seine Vorstellung der Staatskanzler Fürst Hardenberg, General Müffling, sowie die päbstlichen Kommissarien und der päbstliche Minister sprechen in den Verhandlungen und Zuschriften stets nur von 38 nicht näher bezeichneten Handschriften, und das sind die 38 unter der Ueberschrift in der ,, Recensio": ,, Ex.... Palatinae;" die biblischen und talmudischen, welche W. vor sich liegen und sie zu nehmen Recht, Macht und Zugeständniss hatte, liess er ruhig in die Kisten der römischen Kommissarien übergehen. Diese freilich fühlten keinen Beruf in sich, eifrig zu vergleichen und zu prüfen, ob noch andere, als die von W. geforderten 38 der Palatina gehören, und wenn sie das Geheimniss auch gewusst hätten, so würden sie es W. am letzten offenbart haben. Haben wir nun W. hier wegen der 13 Handschriften angeklagt, so fordert doch die historische Gerechtigkeit, zu erklären, dass möglicherweise die hebr. Handschriften in Rom zurückgeblieben waren, weil die französischen Kommissarien im Jahre 1797 nachträglich mehre Codices für doppelt und dreifach in der Zahl 500 annahmen, sobald in denselben verschiedene Werke zusammengebunden sich fanden. Allein W. erwähnt dieses Umstandes nicht, erwähnt der morgenländischen Handschriften der„ Recensio" überhaupt nicht,