Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
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Stade, dem die Gegend untergeordnet war'), nämlich Den Stifter jdes Klosters Hersefeld, während ein solcher im altmärkischen Gau Moside, und da, wohin man den He» linge versetzte, nicht bekannt ist.

Es werde hiemit die etwas weitläustig behandelte An­gabe der Gaueintheilung der Altmark geschlossen. Die Grenzen dieser Provinz waren auf der Westseite ungefähr die heutigen, nordwärts scheinen sie sich in unbestimmter Ausdehnung etwas weiter hinaus erstreckt zu haben, und auf der südlichen Seite wurden sie durchgängig von der Ohre gebildet, welche sich bei Wollmirstädt in die Elbe ergoß. Auf der östlichen Seite reichte die Altmark im 13ten Jahrhundert beträchtlich über die Elbe hinaus, und Ward hier von der Havel, der Westseite der Zauche und Der Nordseite des Magdeburgischcn Uebcrelbischcn Herzog» thumes begrenzt. Wahrscheinlich im Anfänge des 12ten Jahrhunderts ihr hinzugefügt, blieb dieser zwischen Havel Und Elbe gelegene Landstrich, der bis nach Ziesar, einer Grenzstadt der Zauche, sich erstreckt haben soll, lange ein Bestandtheil der Altmark, bis derselbe ungefähr um die Mitte des I4tcn Jahrhunderts dem Erzstifte Magdeburg abgetreten ward; worauf die Bewohner, wie dies nament­lich aus dem Jahre 1363 von der Stadt Sandow be­kannt ist, feierlich den Verzicht leisteten, ferner, wie bisher, Her Altmark anzugehören-). Nur das märkische Recht,

1) Don dem Grafen Heinrich von Stade, einem Ver­wandten deS Kaisers Otto I (durch den gemeinschaftlichen Urgroß­vater, den Herzog Ludolph von Sachsen, dessen Sohn Otto der ! Erlauchte Otto's d. Gr. Vater, und dessen Tochter Enda Groß­mutter des Grafen Heinrich war), und des Bischofs Dithmar von Merseburg spricht der letztere in feiner Kronik im 2. und 3. Buch

'nach der Ausg. von Leibnitz S. 337.340. 342. AuSg. von Wag­ner S- 35- 43. 44. 50.

2) Die Verzichtlcistung der Stadt Sandow findet man bei