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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
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brecht II'), die Cöhne desselben und alle die Nachfolgen, dm Markgrafen «urs dem Ballenstädtischen Grschlcchte. Don diesen war es Waldemar, der die Grasschaft unter dem Namen Billingesho im Jahre 1ZI6 an den Erzbischof Durchard von Magdeburg verpfändete, mit dem Hinzu, fugen, daß, wenn der Markgraf sie nicht in den nächsten beiden Jahren rinlösen würde, sie der Magbeburgschrn Kirche verbleiben sollte'). Eie ward zwar darauf dem Markgrafen Wolde mar wieder zum Lehn ertheilt, doch nach dem bald darauf erfolgten Ausstrichen des Ballenstädti. schen Markgrafenhaufes vom Erzbisrhume eingezogen, und

im Jahre 1151 «ine von seinem Dicegrafen in diesem Komitat« vor, genommene Handlung 1r»3. Lori,, p. 758.) :c.

1) Albrecht II hielt sich öfters innerhalb dieser Grafschaft auf, und nahm hier mehrere Verhandlungen mit geistlichen Stiftern vor. Urk, >Anh. Nr. XI- XU. Seine Söhne erscheinen im Jahre 1233 an der Dingstätte zu Salbke. Brun'S Beitr. zur Bearb. unbenutzt. Handschr. St. I. S. 120.

2) Gercken's Q-6. Lpl. vr. I. p. 55. Di- Grafschaft wird in einer Urkunde v. I. 1336 zu dem BillingeSboghe, und in der Litern Glosse zum Sächsischen Landrecht von dem Edlen von Buch: dy greueschap thu der BillingShohe (Sassenspie­gel «1. , 1516. Bl. LX1-V Sp. 2.) genannt, vermuthlich nach einer in der Gegend der Dörfer Barleben und Ebendorf gelegenen LandgerichlSstätte. Bei Ebendvrf wurden viele Placita von den Markgrafen und den Grafen diese« Lomitates, auch da« oben «rwäbnte vom Jahre 1151 gehalten. Auf demselben Orte fand wahrscheinlich die Zusammenkunft der Markgräsin Mathilde, der Wiktwe des Markgrafen Albrecht II, ihrer Söhne und deS Grafen Hein­rich von Anhabt mit dem Erzbischöfe von Magdeburg statt, worin diesem von jener die Vormundschaft über ihre Kinder für I960 Mk. abgekauft wurde, welche Verhandlung im Jahr« 1221 geschah, und von Barleben datirt ist; (6sö^a-'che Xlarcli. ^czuilon. 129.) und ebenso eine Schenkung und ein Tauschhandel des Markgrafen Al-

* brecht II vom Jahre 1217, wo von den darüber auSgefertigten Urkunden die eine die Unterschrift: »unr Iiee in öti/lenFeräoFr,