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dm folge»dm Markgrafen nicht wieder gereicht'). Die Erzbischöfe verbanden das Gebiet nun mit dein ihnen um dieselbe Zeit anheimgefallenen Schlosse Wollmirstädt, wel» ches ehemals durch die Ohre von ihr getrennt ward; wor- auf die Grasschaft, derm Umfang auf der Südseite bedeu» tend verkleinert worden war-, mit 2-t dazu gehörigen Dör» fern, um die Mitte des l^tcn Jahrhunderts unter dem neuen Namen Wollmirstädt unter den erzbischöflichru Be» sitzungcn genannt wird *).
Indessen hatten auch schon die Markgrafen aus dem Ballenstädtischen Geschlcchte diese Grafschaft nicht mehr selbst verwaltet, sondern Edlen zu Lehn gereicht, welche für sie bas Grafenamt darin versahen. Nach einer Urkunde, welche im Jahre 1151, und einer andern, welche vor 1161 und nach 1156 ausgrfertigt seyn muß, sieht man zuerst einen Grafen Otto bei den in dieser Grafschaft belegenen Orten Ebendorf und Thalenwarslebcn Landgerichte unter Königsbann halten, während er Lehnsmann des Markgra» fen Albrecht I war*). Dieser Graf Otto, der von sei. nem Wohnsitze den Namen von Hillersleben*) führte,
die andere die Unterschrift: Hct» «unr liec in prato Uarstelcue führt (Urkunden-Anhang Nr. Xk. XII ). Oder Billingshoge ist in der Nähe de- erst in den Zeiten des 30jährigen Krieges wüst gewordenen, und dann zu dem Dorfe Sülldorf geschlagenen Dorfes Billingsdorf zu suchen, wo die Markgrafen Johann und Otto erbliche Besitzungen hatten, welche sie im Jahre 1233 dem S- Jo- hannisstifte in Magdeburg »ereigneten. Brun's Beilr. zur Bearbeit. unbenutzter Handfchr. St. I. S. 119. folg. Wohlbrück in L. v. Ledebur'S Allg. Archiv B. I. S. 32.
1) Gercken's 6c»ck. cli^I. 8rau<1. 1°. I. p- 63.
2) Von Dreihaupt's Beschr. des Saalkreises'Thl. I. S. 77.
3) kch/äe a. a. O. s>. 768. lteli^u. Hhw. 3?. Ik.
p. 358. Vgl. Wohlbrück a. a. O. S. 18—20.
ä) Dieser Graf Otto war der erst« und der letzte der männ-
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