ihres Geschlechts vvrgenomiii-n winden. Da nämlich Rudolph, der erlauchte Graf von Stabe, ein Sohn Rudolphs, des Nordfächsischen Markgrafen, von den Dith- marscn, welchen er Vorstand, ermordet worden war, ohne Erben zu hinterlassen, welche ihm in der Herrschaft hätten folgen können, sondern da von seiner ganzen Familie Nie» mand iveiter übrig war, als seine fromme Mutter Richar- dis und ein Bruder, der nachmals als Erzbischof zu Bre- men so berühmt gewordene Hartwig, der damals noch als Domherr bei der hohen Stiftskirche zu Magdeburg lebte; so fielen an diese beiden Personen alle rigenthüinl». chen Besitzungen des Stadischcn Hauses, und diese vcrtheil» im sie nun an geistliche Stifter, so wie es ihnen znm Heil ihrer Seele am Nützlichsten zu seyn schien. Die meisten fielen dem Erzbisthume Magdeburg zu, wofür dieses seinem Domherrn und dessen Mutter gewisse ander« Güter und Einkünfte anwies, deren Genuß für diese mit ihrem Tode, für jenen mit der Erlangung eines Episkopats aufhören sollte. Beide sollten aber, nach einhelligem Beschluß des Erzbischofs und aller Geistlichen und Laien dieser Kirche, von ihnen als ausgezeichnete Wohlthäter vorzüglich geliebt und geachtet werden, und dieses Gelübde ward bald der einzige irdische Lohn ihrer Freigebigkeit, da Richardis sehr bald starb, und Hartwig zum Besitz des Erzbisthumcs Breinen gelangte*).
Don den Besitzungen, welche der erzstiftischen Kirche in der erwähnten Weise vereignct wurden, erkennen wir zuerst aus einer sehr lückenhaften Bcstatigungsurkunde vom Jahre 1145 die Burg Zerichow. Die Vasallen, welche es zu Lehn trugen, und alle Ziibchörungcn des Schlosses wurden dem Erzstifte überwiesen, nnr von den letztem die-
1) Gercken's LaZ. 8r»Lcl. 1. II. p. 312.
blviuilli. ?>ol>. llrvin. r,. 11.