von hier in dm Jüterbogk. Lucken waldeschm Kreis über, worin noch das Dorf Klausdorf zur Zalkche gerechnet ward'), längs den Grenzen der zu dem im Jahre 1171 durch dm Erzbischof Wigmann gestifteten, und mit dm Gutem Kolzmburg, Neuhof, Grüna und Zinna begabten Kloster Zinna gehörigen ') Besitzungen, welche später auch wohl selbst zur Zauche gerechnet wurden'), auf die Nuthe zu, und mit diesem Flusse, zwischen Märtensmühle, welches zur Zauche*), und Neuendorf, welches zum Teltow') gehörte, hindurch, bis zur Havel bei der Stadt Potsdam, die zur Zeit der Ausfertigung des kandbuchrs noch zur Zauche, obgleich die Burg Potsdam zum Havel- lande gerechnet ward'). Saarmund und Trebbin mußten hier, während der Teltow, zu welchem beide gehörten'), noch von der Zauche durch verschiedene Herrschaft getrennt ward, wichtige Grenzfesten seyn, so wie südlicher Lucken« Walde und Jüterbogk; auf Zauchischer Seite aber besonders Brietzm, das auch wohl deshalb von den Markgrafen im Jahre 1296 durch bedeutende Opfer, die sie dem Zwecke darbrachten, mit dm damals noch ungewöhnlichen, von Stei» nen aufgeführten Befestigungswerken versehen wurde'). Die nördliche Grenze ward für das Land Zauche ehemals durch.
1) Landbuch S. 135. 48.
2) Vraekatio in 8cript. rer. lalreboccenriuin.
baa s^. Lcoaril. o. 1. 131.
3) Landbuch S. 39.
4) MärtenSmühle, früher Mertendorf, Landbuch S. 134.
5) Landbuch S. 22. 58. Schoßreg. S. 307.
6) Landbuch S. 8. 17. 21. 41. 48. 135.
7) Landbuch S. 22. 23. 42.
8) Urk. in Buchholtz Gesch. Thl. IV. Urt.-Anh. S. 131. Gercken's kragm. >larcli. Thl. I. S. 37.