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gchenbs von der Havel gebildet'), und eben so wenig gehörten Göttin, Töpliz und Leestow, wie jetzt, zue Zauche °), wie die Neustadt Brandenburg, der heutigen An« ordnung entsprechend, zum Havcllandc gerechnet ward.
Die Neustadt Brandenburg gehörte mit zu den Modialgütem der markgräftichcn Familie, und ging daher bei der oft erwähnten Veräußerung derselben, mit allen übrigen an das Erzstift Magdeburg über, obgleich sie im Jahre 1197 den Markgrafen lehnsweise von diesem wieder zu Theil ward H. Der Platz, auf tvelchem sie entstanden ist, durch die Havel vom Havcllandc getrennt, kam daher wahrscheinlich eher an jene Fürsten, wie das letztere Ge« biet, sie ward allem Anscheine nach erst durch ihre Sorge zu städtischen Einrichtungen angebauct, und ging so früher, wie die von Slawen errichtete Altstadt Brandenburg, in Deutfche Rechtsverhältnisse über. Diese, welche von dem ausgebilde» ten Stadtrechte Magdeburgs entnommen waren, wurden vcrmnthlich erst von der Neustadt auf jene übertragen, als dieselbe spater gleichfalls in die Hand der Markgrafen kam, welche in einem ihnen zu Theil geworbenen Slawcnlande die Anlegung Deutscher Städte immer zum ersten Gegen» stand ihrer Sorgfalt machten; da wir allen Grund dazu
1) lots 7-uclis vnlelicet n«-ri3ionslis olmlo —. LL^om'c. lutcan'. s^. 7)c>kn<v. l. III. lelvn. bist- Loem. p>. 167.
2) Zum Havelland« gehörten nach dem Landbuche Töplitz Leestow und Göttin (S. 110.). OaS in der Zauche gelegene Dorf Smollen oder Schwölle» wird darin, vermuthlich weil cs der Stadt Brandenbnrg gehörte, gleichfalls zum Havellande gezählt (S- 121.); wie aus ähnlichem Grunde die zuerst genannten Dörfer jetzt zur Zauche gekommen sind, weil sic nämlich »n 13ten und Ilten Jahrhundert Lehnynsche Kloster-Besitzungen, und dann Bestandtheile de? Amtes Lehnyn wurden, welches man, ohne sie davon zu trennen, zum Zauch. Kreise schlug.
3) Pgl. d. Schrift S- 61.