Dorfes Gotiz und ztver Wissen, bei Detiz und Wida gelegen, mit allen zu diesen Orten gehörigen Rechten und Besitzungen zu '). Der Markgraf Otto II, der vier Jahre hierauf zur Regierung kam, bestätigte im Jahre 1190 diese Schenkungen seines Vaters, deren Gegenstände er von seinen ererbten Gütern noch die Dörfer Michelsiorp und Te- gastorp, das Dorf Detiz mit einer dazu gehörigen Strecke des Havelflusses, und das Dorf Tesekenborp mit der Er- laubniß hinzufügte, dort im Sürlow-See alljährlich drei Mal einen großen Fifchzug halten zu dürfen. Derselbe Fürst wies dem Kloster, dem er als der Stiftung und dem Ruheplatze der Leiche feines Vaters sich besonders zur Wohl« rhärigkcit verpflichtet gehalten zu haben scheint, Namiz und Welzenewude mit einer Mühle und der Berechtigring an, fünf große Fischzüge des Jahres in dem an dem erstem Dorfe brlegencn Landfee halten zu dürfen; überließ ihm ferner im Jahre 119t Trechwitz, das Eigenthum über die Seen bei Göriz und Radel und Wendischen-Tornow, dessen Bewoh. ner, wie man es häufig bei Slawendörfern findet, vermuth- lich die Fischerei in jenen Gewässern zu besorgen hatten. Im Jahre 1193 beschenkte der mehrmals erwähnte Mark- Graf die Kirche der heil. Jungfrau zrr Lchnyn, in der auch er seine sterblichen Ueberreste einst ruhen zu lassen gedachte, nochmals mit einem bei Detiz belesenen Grundstücke, mit
1) Gercken's Oick, ckipl. Ur. lom. VII. S. 330. Alle Beweisstellen für dir in Beziehung auf das Kloster Lchnyn hier mir, getheiltcn Nachrichten zeigen, wenn ihnen nicht das Wort Urk. ausdrücklich beigefügt ist, nur auf ein Verzeichnest der Urkunden hin, welche dies Kloster erhalten hat. Es rührt selbigcS aus der Mitte des Istten Jahrhunderts her; und nur scbr wenige von den darin angeführten Urkunden sind bis jetzt der Wissenschaft zu Nutzen gekommen. Der größere Theil ist nicht anS Licht gebracht, und liegt wahrscheinlich noch jetzt in einem märkischen oder Magdeburgschen Archiv« verborgen.
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