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Heinrich's von Anhalt lehnsherrlichrr Bestätigung, einig« Güter in Lyverichstorp überließ ').
Ueber das Recht, die Zehnten in den Gütern des Klosters zu erheben, schloß es in den Jahren 1195, 1215, 1217, 1221, 1224 und 1249 Verträge mit dem Bischof« von Brandenburg, seinem Diöcesane, und mit dem hiesigen Domkapitel, von denen uns kein einziger aufbehalten wor- den ist. Doch haben wir Verzeichnisse von den Dorfschaften, die sie betrafen, woraus erhellt, daß jene Vertrage über alle die angeführten Klosterbrsitzungen, und außerdem über Damelang, einen Theil von Wustermark, Ludekesdorf und Krummensee eingegangen wurden, wo also das Kloster sicher gleichfalls begütert war, obgleich über die Erwerbung der in diesen Dörfern gelegnen Besitzungen desselben nichts Näheres bekannt ist'). Auch das bischöfliche Recht der
Grabgewölbe der Eltern. Johann l wurde jm Kloster Chyri'n. Otto III im Kloster Strausberg, deren Gründer sie waren, bestat« tct. Sophie, Johann'S I Gemahlin, starb zu Flensburg, wo ihr« Leiche geblieben ist. Der Herzog Al brecht von Sachsen, ein Enkel Albrecht's des 'Hären, ließ seinen Sarg inzwischen (l260) nach Lehnyn bringen (Beekmann von Anh. Thl. V. S. 42.), und der Markgraf Otto IV sich auch wieder hier, nachdem er alz Mönch daselbst die letzten Tage seines Lebens zugebracht hatte, in das klösterliche Gewölbe senken, was in der Folge noch die Gebeine Mechtildens, Johann'- I Tochter, Mechtildens, Otto'« Tochter, und die der Markgrafen Otto VI, Johann H und anderer aufnahm. Die Leichen Wold ein ar'S und Konrgd's, seines Vorgängers, wurden in Hhorin deigesetztr wo »ach Wpldemar'S Ausspruch, als er in seinem Todesjahre (1319) dem Kloster einige Güter schenkte, die Leiber mehrerer seiner Vorgänger ruhten. Mehrere spätere Markgrafen, z. B. noch Joachim, ve-ordneten, sie nach ihrem Tode in Lehnyn zu bestatten.
1) Grrcken's Lost. <tip!. kr. 7. V». p. 33S.
S) Gercken a. a. O. S- 326. 332. 338. 330. 331.