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Ausspruch der Rathsherrn zu Werben zu seinem Nachtheile ausgefallen war, und machte sich zugleich anheischig gegen den damaligen Pfarrer des Ortes, namens Johann, der verinnthlich ein Johanniterordenöbruder war, sich nicht feind» selig zu betragen
Die Burg Kyritz besaßen die Herrn von Plote, * wie erwähnt ist, im 13ten Jahrhmrdert mit allen landesherrlichen Rechten'). Der daneben belegenc Ort war wahrscheinlich schon zur Zeit der Slawenhcrrschaft zu beträchtlicher Größe gediehen, und die gedachten Edlen gaben chm im Jahre 1237 eine Deutsche Stadtverfassung nach dem Vorbilde derjenigen, die in Stendal bestand. In Bezug auf die Einrichtung des Stadtgerichtes ward jedoch ,dcn neuen Bürgern die Erlaubniß ertheilt, sich jährlich einen beliebigen Vogt aus ihrer Mitte zum Vorsteher deffel-, ben zu erwählen. " Im Jahre 1245» verwiesen dieselbett Edlen, damals unbeschränkte Besitzer des Ortes, die hiesige Gcwandschneider-Gilde noch besonders auf bas Rechtsver- hältniß, in welcl-es diese Brüderschaft in Stendal von den Markgrafen gestellt war«), und weiter wird der Stadt Kpritz vor dem Jahre 1250 nicht gedacht. Die Prignitz stand überhaupt vor dieser Zeit in einer sehr mittelbaren Verbindung mit dem markgräflichen Hofe, und es ist uns daher wenig von ihrem damaligen Zustande bekannt geworden. Sie war in große Distrikte getheilt, denen der Bischof von Ha- velberg, die Edlen von Puttlih, die von Plote, die
1) Dgl. t>. Schrift S. 105. ^
2) Dgl. d. Schrift S- 225. folgd.
3) Beckmann'S Beschr. S. 174 — 177. Desselb. Anhalt. Hist. Thl. VII- S. 245. Die Markgrafen batten nämlich i,„ Jahre 12.1l eine Veränderung in der Verfassung der Gewandschneidergilde in Stendal oo> genommen.