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Grafen von Schwerin und die von Dannenberg Vorständen, - und die geringer» Edlen und Lehnsleute hingen nur von diesen, nicht, wie in andern Thcilen der Mark» Grafschaft, uuinittelbar von dem Landesfürsien ab. Jnr Gefolge der letzter» trifft man sic daher nur sehr selten * an, und jene Edlen haben uns gleichfalls wenig Nachrich. ten von ihren herrschaftlichen Handlungen, von ihrem eigenen Verhältnisse, und folglich auch von dem ihrer Lchis- Leute hinterlassen.
Daß auch die Edlen Gans von Puttlitz, wie die von Plote*) Kyrrtz, Wusterhausen u. s. w., nur pfandweise die großen Besitzungen erlangten, welche sie eine Zeit lang inne hatten, daran ist nicht zu zweifeln. Unerklärbar ist sonst die Vereinigung so großer Lehn in ihrer Hand, die Unbcschränklheit, mit der sie solche besaßen, und das plötzliche Zurückfallen derselben an die Mark- Grafen, ohne daß die Lchnsinhaber etwa ausgcstorbe», oder am markgräflichen Hofe in Ungnade gefallen waren. Es scheint dann nur die Geldsumme zuruckgezahlt worden zu seyn, wofür die Güter so lange gehaftet hatten, die darauf plötzlich wieder den Markgrafen angchörten, ohne alle weitern Ansprüche der befriedigten Gläubiger. Es war
um düse Zeit für Darbietung einer- großen Summe Geldes Die Abtretung von liegenden Gründen und Verpfändung der Einkünfte aus denselben die gewöhnlichste Art, Gläubigern sowohl die Sicherstellung ihres Kapitals, als auch die Zinsen dafür zu verschaffen. Mit den Pfandgütern schalteten sie dann fast mit denselben unbeschränkten Rechten, wie es drin Schuldner sich des dafür entliehenen Kapitals zu bedienen erlaubt war, und trat die Einlösung binnen einer
gewissen
1) Vgl. S. 225. folgd.