- 407
Witz, die er, seine und seines Bruders Söhne zu Lehn trugen'), zu denen wahrscheinlich Heinrich und Nikolaus von Groben gehörten, die 1204 und 1295 am markgräflichen Hofe erblickt werden^), so wie Hennekin, der uin diese Zeit Vogt zu Spandow war.
Der Besitz der Burgen Mittenwalde und Köp- nick wurde im Jahre 1238 durch den Markgrafen Heim rich von Meissen den Markgrafen Johann I und Otto III von Brandenburg streitig gemacht. Diese übergaben die Burgen dem Erzbischof Wilbrand von Magdeburg und baten um schiedsrichterliches ttrtheil, welches erfolgte, aber zu Gunsten Heinrich's ausfiel. Da erklärten es die Markgrafen laut für ungerecht, und behaupteten sich durch siegreiche Schlachten in dem Besitz der ihnen abgebrochenen festen Plätze.
Köpnick, während der markgräflichen Herrschaft über diese Lande im Jahre 1245 Sitz eines markgräflichen Vog. tes, somit Mittelpunkt eines Landgerichtsbezirkes *), hatte schon während der Slawischen Herrschaft über diese Lande Merkwürdigkeit erlangt; indem dieser Ort wenigstens dem Slawisch-Polnischen Herrscher Jacza, dessen früher als Usurpators von Brandenburg Erwähnung geschehen ist, und vermuthlich auch den Nachfolgern desselben bis auf denjenigen, der den Neu-Barnim und Teltow an die Markgrafen veräußerte, zur Residenz gedient hat'). Ihm eignet somit ein höheres Alter wie den meisten Städten dieser Gegend. Könnte er zwar auch als bloße Burg dem Jaczo
1) Gercken a. a- O. 1. VN. x. 334.
2) Gercken'S kr-Zm. Mrrcb. Thl. Hl. S. 20.
3) O^-'o/u'cokl 2H>. lt/erdo/n. n?. II. 8t.r>jrk. ryo.
Leiin. p. 330. 331.
4) Gercken'S 0,3. Oipl. Lr-°3. 1. I. x. 202.
5) Dgl. S. 314 Not« 2.
i