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Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
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Hunderts häufige Grenzstreitigkciten, bis die beiderseitigen Landesbeamten, die Vögte von Wittstock und Röbel, von ihrer Herrschaft den Auftrag erhielten, diese zu beseitigen, und die Grenze des zur Vogtei Wittstock und des zur Vog» tri Röbel gehörigen Gebietes genauer festzustellen.

Die Fürsten von Werle scheint die Hoffnung auf an­derweitige Erlangung größerer Vortheile, nämlich des Lehns der Zchntenerhebung in den Ländchen Lieze und Pentzlin, bewogen zu haben, hiebei nachgiebig gegen die Wünsche des Bischofs zu verfahren, und so machten sie sich im Jahre 1274 gegen den Empfang der erwähnten Zehnten in einer an den gedachten Geistlichen gerichteten Urkunde anheischig, als Grenze anznerkennen die Daber, deren Flußgebiet zum Mühlenbau vM keinem von beiden Thxilen gebraucht wer­den sollte, bis zu ihrem Einfluß in die Doffe bei Goldberg, und dann den letzter» Fluß. Die Grenzen zwischen Neu- Haslow und Randow und Alt-Haslow waren vom Ritter Heinrich von Flotow, dem Vogte von Röbel, durch Bäume und Graben bezeichnet worden. Das Gebiet des Bischofs sollte bis an die Feldmark des Dorfes Goldberg reichen, welches Mecklenburgisch blieb; doch gestatteten ihm die Fürsten die Hälfte des Waldes Babitz, mit Ausschluß des Dorfes, dem außerdem noch die Weidegerechtigkeit in dem erwähnten Walde zugleich mit der Stadt Wittstock zu üben Vorbehalten ward *). Schon hier zeigen die Mark- Grafen deutlich, wie sie diese Abtretung des Fürsten von Werle nur für eine Aufgabe ihres Lehngutes zum Besten der gedachten Geistlichkeit ansahen, wodurch diese noch nicht die Eigenthümerin desselben wurde: denn das Eigenthum des Waldes Babitz erlangte der Bischof Heinrich erst im Jahre 1277 von den Markgrafen Otto V und Al-

1) Buchholtz Gesch. der Churm. Br. Thl. IV. Urk.-Anh.