Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
437
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Pfändungen geschahen gewöhnlich mit bestimmter Festsetzung einer gewissen Frist, binnen welcher für Rückzahlung des Darlchns bas Pfandstück eingelöset werden durfte, nach deren Ablauf dieses aber, wenn es uneingelöst geblieben war, ein Eigenthum des Pfandinhabers wurde. So wie Fürstenbcrg, ward übrigens auch Wesenberg durch die Ha­vel von dem Gebiete des ursprünglichen Landes Stargard getrennnt; doch gehörten die an der südwestlichen Grenze desselben gelegenen Gegenden, und namentlich das sie größ- tentheils umfassende Land Turne, damals noch in einem weit größer« Umfange wie heute, wenngleich mit Anerken­nung Brandenburgscher Lehnshoheit darüber, Mecklen- burgschen Fürsten an. Auch der Fürst Heinrich von Stargard, der gewöhnlich den Beinamen des Löwen trägt, reichte mit seinem Gebiete schon bis an die Grenzen des Ortes Zechlin, einem damaligen Klostergute Dobberan's, welches er von dieser Geistlichkeit gleichfalls erwarb '). Ocstcre Kriege und Verpfändungen haben jedoch im I4ten Jahrhunderte häufig die Grenze zwischen dem Mecklenburg- schen und Brandenburgschen Gebiete verrückt^); und in

1) Dgl. S- -42«.

2) Bei der durch die Markgrafen Johann I und Otto Hl, die das Land Stargard von Pommern erhielten, im Jahre 1258 vorgenommenen Theilung ihrer Gebiete ssel das Land Stargard auf den lctztern, und somit auf die jüngere der Linien, in welche die markgräfliche Herrschaft getheilt ward. Otto'S III Sühne regier­ten anfangs gemeinschaftlich den ihnen zugefallenen Theil der Mark- Grafschaft, und zwar noch am 5. Aug. des Jahres 1283 (Lentz Brand. Urk.,Samml. S. 118. Beckmann'S Beschr. der Mm- Kap. III. Sp. 79.). Doch schon am 18. Juli 1284 war einer von ihnen, Al brecht III, mit dem Lande Stargard und einigen an­dern Bezirken von seinen Brüdern-, Otto IV und Otto VI, ab« getheilt, und hicmit hat eigentlich die Trennung Stargards von der Mark Brandenburg begonnen (Brand. Urk.-Samml. S. 121. Beckmnnn a- a. O. Kap- II- Sp. 22.). Albrecht III, der