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Dkatoiv mit allen den Gerechtsamen, die man der Geistlichkeit damals zu verleihen pflegte, ihr anweisen sollte *). — Zur Kultur des Landes Stargard, um die es unter der Pommerfchen Herrschaft wohl traurig stand, ward von den ersten markgräflichen Besitzern desselben viel geleistet. Der Anbau von Städten, in die sie den alten Slawischen Bewohnern gemeinschaftlich mit den Deutschen Ankömmlingen den Eintritt erlaubten, ward gleich zuerst der Haupt-
fen nebst den Städten Neubrandenburg, Friedland, Lychen und Wölbet, was inzwischen gestiftet worden war, 50 im Lande Stargard eingesessene Ritter mit mehreren fremden Fürsten. Dann wurde vom Markgrafen Hermann im Beiseyn seiner Vetter aller Ansprüche auf das Land Stargard entsagt, und dies, doch mit Ausnahme des Eisenwerkes und der Münze in Lychen, dem Fürsten Heinrich zum erblichen Lehn gegeben (Diplom. Manila. ^rclliul Luerin.). Nun nahm Heinrich den Titel von seiner gesicherten Herrschaft an, gab 1304 dem Stift Nemcrow daS Versprechen, eS sollt« nie wieder ein« Bedezahlung von ihm verlangt werden, zu deren Federung der Fürst dies Mal durch die Schuld an die Mark- Grafen gezwungen worden war, welche abzutragen das Stift 4V Mk. Silb. gereicht, und ohne Zweifel daS ganze Land eine außerordentliche Bede hatte entrichten müssen (Vuchholtz Gesetz, der' Churm. Thl, IV. Urk. S. 149.). Dann bestätigte er der Stadt Friedland, dem Kl. Himmelpfort und anderen ihre Rechte; und allen Lehnsleuten und Städten des Landes Stargard ward, zu ihrer Sicherheit beim märkischen Rechte zu bleiben, nach dem sie bis dahin gelebt hatten, am 25. Sptbr. die Erlaubniß bewilligt, daß, im Falle, daß ihre hergebrachten Rechte durch den Fürsten oder dessen Vögte irgend verletzt werden sollten, sie den Markgrafen von Brandenburg zu ihrem Schutze aufrufen könnten (Simonis Nachr. S. 47. Schröder Pap. Meckl. S. 888. Klüver'S Beschr. d.H. Mccklmb. Thl. II. 'S. 140.). Zur Leistung der ersten Lehnspflicht begleitete Fürst Heinrich darnach die Mark- Grafen auf ihrem KriegSzuge nach Böhmen, was ihm zwar die Gnade seines Kaisers kostete, aber den rühmlichen Beinamen des Löwen gmann.
1) Schröder'S Papist. Mccklenb. Lhl. l. S. 850.
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