Zeitschriftenband 
Theil 1 (1831) Beschreibung der einzelnen Provinzen der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
451
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dem Ablauf einer ihnen für die ersten fünf Jahre zuge- standencn Freiheit, entrichten sollten, betrug so viel, wie zu Lychcn. Dock) für Belebrmg des Handels der neuen Bür­gerschaft ward in ausgezeichneter Weise gesorgt. War es der Stadt Brandenburg im Havellande ums Jahr 1170 mir rinter besondern Rücksichten zugestanden worden, mit den meisten Gegenständen innerhalb des markgräflichen Ge­bietes frei von Zollabgaben ihren Handel treiben zu können, und sollte dies wichtige Recht anfänglich nur ihr Vorzugs- Wcise vor allen andern Städten zukommen'), so ward dasselbe nicht allein mit dem ganzen Brandenburgschen Stadkrcchte überhaupt, wie es inzwischen auch schon der Stadt Spandow zucrthcilt worden war, auf Neu-Branden­burg übertragen; sondern noch sehr beträchtlich erweitert, »nid hier der Zoll von einer Menge von Gegenständen ent­weder ganz erlassen, oder wenigstens sehr verringert, welche noch in allen andern Städten einem strengem Herkommen unterworfen geblieben waren. Die ganze Markgrafschaft stand den neuen Bürgern offen, um für ewige Zeiten in allen Städten und Dörfern zollfrei ihren Handel zu treiben. Außerdem schenkte der Markgraf Johann I ihnen die Fi- schereigcrcchtigkeit in den bei der Stadt gelegenen Gewässern, und dem allgemeinen Besten der Stadt allen den Gewinn, welchen sie aus den auf eigene Kosten auf dem Markte aufzuführenden Gebäuden ziehen würden -); worunter zunächst das allgemeine Kaufhaus und die Gewölbe der einzelnen Handwerker-Gilden zu verstehen sind, aus welchen die Markgrafen in ander» Städten, wenigstens in früherer Zeit

1) Vgl. S. 329. 330.

2) Stiftungsurk. d. St. Neu-Brandenburg in Kläver's Besckr. d Herzeqth. Mecklenb. Tbl. II. S. 15. Frank's Alt- unb neues Mecklenb. Thl. IV. S. 191. Buchholtz Gesch. der Shmiu. Br. Thl. IV. Urk. S. 77.

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