Zeitraum« von 1244 bis 1250 im Lande Ctargard g«. dacht worden war«.
AuS einer viel frühem Zeit besitzen wir schon von dem Prämonstratenser ') Mönchekloster Broda am Tollen, See zuverlässige Nachricht. Zu diesem geistlichen Stifte legte der Fürst Kasimir, der über diesen Theil deS damaligen Vorpommerns herrschte, im Jahre 1170 zu Ehren der heiligen Jungfrau und des Apostels Petrus den Grund. Dmn als derselbe in diesem durch Albrechts des Bären Tod merkwürdigen Jahre zugleich mit dem hochbejahrten Stifter der Mark Brandenburg und dessen Kindern, mit dem Erzbischöfe von Magdeburg und vielen Bischöfen bei brr feierlichen Einweihung der neuen Havel, bergschen Kathedralkirche, unter deren Diöcesanschaft bas Land Stargard stand, zugegen war, gedachte er, nach den Worten der darüber ausgestellten Urkunde, an die Gnade Gottes, die ihn an Ansehn und Reichkhuin vor so vielen Sterblichen erhöhet, und ihn würdig dazu gehalten habe,'
1) Nach von Rudloff's Meinung (Mecklenb. Gesch. Th!. il. S. 17V.) ist Drod» «in Cisterzienser Kloster gewesen. Wir wissen nicht, worauf dies« Meinung, die auch an andern Lr» ten geäußert worden ist, beruhen mag; doch giebt «S Gründe genug, sie für irrthümlich zu erklären- Dazu gehört, daß Broda von dem Domkapitel zu Havelberg gestiftet worden, cS aber unerhört ist, daß «in Stift »ine Tochterkiret-r einer andern Ordensregel unterworfen Hab«, als der, nach welcher es selbst lebte; und die BiSlhümer Brandenburg und Havelberg befanden sich, bekanntlich in der großen Kongregation von Premonkrä. Dies bestätigt sich durch eine llr, künde des Probßes N i k o l a n s von Magdeburg, worin derselbe alle drei Jahr« am E:inner»ngS.Tage des heiligen Nvrtbert, deS Stifters der Prämonstratenser-Regel, eine General - Ordens - Ver. sammlung zu halten dessehlt, und unter den Kirchen, die «S zu besuchen verpflichtet wurden, auch — kroch,. Ilauelhergen!.,., chiocerii, klia kauelbrrzeozi» — genannt wird. llrk. v. I. 1295 in Ger« cken's Slifirhlst. v. Br. S- 502. folg.