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so viel irdische Macht in seine Hände zu geben/ und be. schloß sein dafür mit Dankbarkeit erfülltes Herj/ durch eine fromme Handlung für die christliche Kirche/ an den Lag zu legen. Mit Einwilligung seines Bruders Bogislav übergab er daher noch am nämlichen Tage eine bedeutende Menge von Güter»/ die im Lande Stargard/ Wustrow, Dobre rc. gelegen waren, einigen Domherrn der hohen Stiftskirche zu Havelberg indem er sie mit dem Aufträge beehrte, diese Güter zur Errichtung eines Klosters in demselben an dem Orte, der dazu ihnen am paßlichsten scheinen würde, zu verwenden; wofür die Havelbergsche Kirche bis zur Vollendung des Klosters den Nießbrauch jener Güter hatte. Sie alle hatte der Fürst von sämmtlichen Abgaben, die sie seiner landesherrlichen Kammer zu entrichten schuldig gewesen waren, völlig befreit; keine Zoll- vdcr Zinsforderung sollte mehr von Seiten seiner Beamten das Eigenthum der Kirche verkümmern, dessen Insassen, wogten sie Slawischer oder Deutscher Herkunft seyn, von der weltlichen Macht zwar in allen Dingen geschützt, doch nicht gerichtet und mit Abgaben beschwert werden sollte». Diese Rechte und die dem Kloster, was darnach zu Broda errichtet ward, zugcwiesenen Besitzungen, wurden ihm im Jahre 1230 von den Herrn von Werke, nachdem diese kurz vorher in den Besitz des Landes Stavenow gekommen waren, und öfters von den Pommerschcn Herzogen auf
t) Auch die Havelbcrgsche Episkopalkirche zeigt sich später im Lande Stargard, wahrscheinlich durch die Freigebigkeit der Pommern- Fürsten begütert. Im Jahre 1267 besaß sie hier von altersher die Dörfer SchLnhauscn und Bischostdorf, daS jetzt wahrscheinlich Voigtsdorf heißt, welche Güler der Markgraf Otto III in dem gedachten Jahre, nach einer zu Stargard, im Beifeyn des Herzogs Barnim von Pommern ausgestellten Urkunde, noch uw k2 Hilfen Heideland und um das Dorf Daberkom vermehrte. Küstcr'S txittccr. oziurcul. bist. ^larcli. illuscr. Thl. XVk- S. t12.