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Erbauer der Städte im Lande Stargard mit bestimmten Hebungen und außerdem mit 80 Hufen freien Landes Lehns- Weise beschenkt wurden. Die Stadt bekam zur Beförderung des Handels allgemeine Zollfteiheit in allen Städten Pom- mersit-en Gebietes, und zu städtischen Grundstücken 300 Hufen Landes zu der Feldmark, welcher der Flecken gehabt hatte, hinzu. Stuf drei Jahre ward ihr hievon die Entrichtung der Pacht an den Landesherr» erlassen, für die folgende Zeit der Betrag derselben auf ein halbes Vierding von -der Hufe festgesetzt. Von diesen Ländereien lagen 200 Hufen auf der Seite der Ueker, an welcher die Stadt erbaut werden sollte, die anderen auf der entgegengesetzten. In Betreff der Mühlen ward verordnet, daß von ihrem Ertrage zwei Drittheile immer dem Landesherrn entrichtet werden sollten, der dritte Theil dürfe Dem znkommen, auf dessen Kosten fie errichtet werden würden*). — Alles das Obige wurde der Stadt im Anfang deS Jahres 1252 von dem Markgrafen Johann I bestätigt, der'ihr noch 250 Hrr- fcn Landes zum Ackerbau, mehrere Ländereien zue Viehweide, die Zollfreiheit in seinem Gebiet in dem Umfange, wie Brandenburg und Berlin sie besaßen, die Einkünfte aus dem Kaufhause, den ganzen Uekersee, den halben See Mein und die Lrlaubniß ertheilte, sich Holz allenthalben, wo sie es anträfen, schlagen zu lassen -). So erhielt Prenzlow bei - . Weitem die größeste Feldmark von allen märkischen Städten, über deren ländliche Besitzungen wir Kenntniß besitzen.
Zeit, da sehr selten Jemand ohne Beinamen erwähnt wird, Dies hier bei sieben Personen der Fall gewesen wäre- — Aus dem Jahre 131t sind auch die Prenzlowschcn Bürger Henning, Hciso und Stephan bekannt, die den Beinamen von Stendal trugen. Grundmann a. a. O. S. 52.
1) Von Dreger a. a. O. S. 167. Grundmann a; a. O. Buchholtz Gesch. d. Churm. Br. Thl. IV. Urk. S. 66.
2) Buchholtz a. a.'O. S. 80.