unbekannten Thril seines Gebietes dem Markgrafen Al» brecht ll von Brandenburg, der um diese Zeit längst der Finow bis zur Oder vorgedrungen war, verkauft haben soll '). Sein Nachlaß fiel an sein« Drüber und zuletzt an seinen Vater zurück, der darauf zum zweiten Mal den Thron bestieg; doch geriech dm'elb« 1225 mit dem Landgrafen Ludwig IV von Thüringen, vormundschaftlichem Beherr» scher der Mark Meißen, in einen Krieg, worin Lebus von dem letztem erobert wurde').
Der Erzbischof von Magdeburg hatte sich unterdcß seine aus Heinrich's V Schenkung an das Schloß und' Land kebus erwachsenen Ansprüche, wie vom Könige Phi» kipp im Anfänge dieses Jahrhunderts, vom Kaiser Frie» brich kl bestätigen lassen, welches von diesem in Gegen. Wart des Eroberer- von kebus, des 25jährigen Landgrafen, vermuthlich ohne dessen Widerrede, im Jahre 1226 geschehen war'). Doch muß der Herzog von Schlesien im Besitz des Schlosses und Landes kebus, worüber er nach einer Urkunde vom Jahre 1229 landesherrlich verfügte, entweder geblieben, oder bald wieder gelangt ftyn. Beim Tode Heinrich's, d^ Bärtigen, im Jahre 1238 unternahm dann der Erzbischof Will dran d, in Verbindung mit einem Markgrafen von Brandenburg, eine Belagerung deS Schlosses Lebus, was sie vergeblich bestürmten; worauf der
Erbe
1) Tlie^ret Liegnitzische Iahrböekxr Thl. II. 6- 36 Nik»« lau- Pols Jahrbücher der Stadt Breslau Bd. I. G. 47. Diese Nachricht scheint nur auf den Alt.Barnim Bezug haben zu kLnnc».
2) (lbrrm. Unirin». »p. 3/enr4en. 2?. III
»cr. rsr. Orrm. col. 1283. /oannr, /ioüte ckirvn- 2I>ur>nZ. <x>l 1708. 8cr,^t.
rer. 8il«. p. 81. Schmidt'- TbüriNgscht Chronik Bl. 84.
3) Gercken'« Loä. äipl. Ln>°3. 2?. IV. 438.
»nt. 51»ß3. b. Boystn, M«gazm Stick II. S. 12v.