Erbe dieser Gegend, Heinrich der Fromme, der zum Entsatz der krcuen Derkheidiger heranrückte, sic mit großem Verluste schlug, und zum Rückzuge zwang, auf dem sich der Markgraf und der Erzbischof in Zwietracht trennten'). Das Schloß und Land Lebus ging nach Heinrich's Tode an Meszko, und von diesem an Bogislav H, den Kahlen, über 2 ), welcher Fürst, indem er sich bei untreuen Vasallen und brückender Finanzuoth im Kriege mit seinem Bruder, dem Herzog von Breslau, befand, für Geld oder Hülfstruppeu große Stücke seines Landes verpfändete und verkaufte; wodurch der Erzbischof von Magdeburg dazu gelangt zu seyn scheint, daß er im Jahre 1244 Herr der Gegend von Müncheberg war*). Im Jahre 1249 trat endlich der Herzog Boleslav an den Erzbischof Willi- brand, und 125,0 an die Markgrafen Johann I und Otto III von Brandenburg seine Rechte auf das von sei, nem Bruder bereits in Besitz genommene Land und Schloß Lebus gänzlich abH, welches nun von den verbündeten Mächten dem Herzoge von Breslau abgekämpft wurde, und an den Erzbischof und die Markgrafen kam *). Von diesen wurde es darauf getheilt °) und so gemeinschaftlich besessen; doch wie, und wie lange, ist gänzlich unbekannt. Im Jahre 1253 hatte jeder der beiden Fürstenhöfe einen
1) diron. Luneburg. 15 I- corp. bist, nwcl-
sevl col. 1408. Llirou. kolon. sp. c. I. 15 II. p. 60.
2) vornan, clirou. kolou. -p.
o. l. x. 61. 63. Worbs Neues Archiv f. d. Gesch. Schlesiens u. d. kauf. Thk. 1. S. 8.
3) Wohlbrück's Gesch. des chemal. Bisch. Lebus Lhl. I- S. 31. Note 1.
4) FvFupä-rk c. l. p. 63. c. I. x 716. M-tä. -ie
3/ec^ov cliroo. kolooor. 148.
5) ekrno. A6,x6eb. «p. rerum 6erw,uic. x. 331.
6) Urk. b. Woblbrück a. a- O. S- 12S. Note.
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