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vielleicht mit Ausnahme Brandenburgs, so gut von Slawen, wie von Sachsen bewohnt worden. Die Markgrafen waren weit davon entfernt, bei Städtegrün düngen den Slawischen Unterthancn zu wehren, sich dahin zu begeben; sie scheinen vielmehr ihnen, wie in allen Dingen, auch hierin ganz gleiche Befugniß, wie den Deutschen Landlcuten, er- theilt zu haben. Viele Orte, welche in den neuern Theilcn der Mittclmark im IZten Jahrhunderte das Stadtrecht erhielten, waren vorher bedeutende Orte, von Slawen angelegt lind bewohnt, wie es bei Köpnick, gewiß auch bei Berlin der Fall gewesen ist, welches mit dem nahen, von Deutschen bewohnten Kölln sich zu einer Zeit vereinigte, als der Unterschied zwischen Slawen und Deutschen zu verschwinden anfing').
In Bezug auf die im Umfange des von Albrrcht dem Baren erworbenen Theiles der Mark Brandenburg befindlichen edlen Slawenfamilien, welche in die Vasallenschaft des Markgrafen ausgenommen sind, haben die Geschichtsschreiber bisher die allcrwillkührlichsten Behauptungen aufgestellt. Im Ganzen kommen die meisten darin überein, baß ein Slawisch klingender Zuname ihnen hinlänglicher Beweis dafür zu seyn scheine, einem adelichen Geschlechts Slawische Herkunft beizulegen, und so werden von ihnen Die von von Puttlitz, Quitzow, Wülkenitz, Marwitz, Grävenitz und viele andere Familien zweifellos für Nachkommen alter üblicher Wenden erklärt. Die Annahme, daß mehrere edle und begüterte Slawen unter die markgräfliche Herrschaft übergegangen sind, hat zwar an und für sich, ohne daß es sich mit Gewißheit behaupten läßt, nichts Ungereimtes; allein, — noch schlechtere Arten der Beweisführung für jene Behauptungen stillschweigend zu
1) Dgl. 8Hl. I. S. 4V3.