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««gingen, wurden auch nur deren Bewohner zum Botdinge des Markgrafen gerufen, und in solchen, die mehr das In- > teresse des Markgrafen, wie bas des Landes betrafen, worüber er aber dennoch fremden Rath hören wollte, diente hiezu gewiß eine kleine Zahl der vornehmem Edlen. So hielt der Markgraf Otto I 1170 zu Havelberg, wo damals die feierliche Einweihung der Domkirche viele Große zusammengezogcn hatte, ein Botding, deren Theilnehmer als L.irmies Nnrl-Hioni«, Primates ooiinilil el. pnl-ilü, oder als ?r',mato8 überhaupt bezeichnet werden, und wozu namentlich gewiß die Grafen Werner und Albert von Osterburg, Burchard von Valkenstein, Baderich, Burggraf von Brandenburg, und dessen Sohn Siegfried, gehörten, da sich öiese damals mit zu Havelberg befanden').
Die Versammlungen wurden auf einem Schlosse gehalten; ein Burggraf mußte wahrscheinlich dem Markgrafen zur Seite sitzen. Der letztere nahm auf einem Throne (tridunnl) seinen Platz, und trug so den ihn sitzend umgebenden Edlen die Angelegenheiten vor, worüber er ihren Rath vernehmen wollte. Einzelne erhoben sich dann und sagten, vor den Sitz des Fürsten hintrctcnd, ihre Meinung, der die übrigen entweder beistimmten, oder widersprachen, um eine andere Ansicht geltend zu machen. Dasjenige, wofür sich der Markgraf endlich entschied, ward in einer Ur. künde verfaßt, und galt als markgräfliche Verordnung.
lieber''die Gegenstände der Berathungen auf diesen frühesten Land- oder Adelstagen in der Mark Brandenburg — wozu, allem Anscheine nach, kein Bürger zugclaffen wurde — noch Folgendes. Auf dem Botdinge zu Havel- bcrg legte Otto seinen Baronen die Frage vor, welcher
» befe-
1) Buchholtz a. a. O. S. 13.15,16.17. Dgl. dich Schrift Thl. 1. S. 198.