Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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Indem jedoch so der Landesherr zu jeder Zeit umge» ben war von Männern aus verschiedenen Ständen, deren Raches er sich in allen auf die Landesregierung Bezug habenden Angelegenheiten zu bedienen pflegte, so hakten ohne Zersplitterung des Regiments fast alle gebildete Un- terthancn, nach der Berechtigung, die für einen Jeden dazu in seinen persönlichen Eigenschaften lag, auf die Leitung des Staates ihren Einfluß. Bald zogen sich aber, beson« dcrs da die Markgrafen einen bestimmten Ort zum Wohnsitz Wählten, viele edle Familien ganz von der Gemeinschaft mit dem Hofe auf ihre Güter zurück, woraus nun für diejenigen, welche fyrtfuhren sich häufig der Anwesenheit , bei ihrem Landesherr» zu erfreuen, der Vorzug erwuchs, ausschließend zu Hof- und Staatsamtern zugelassen zu werden, und Räche des Landesherrn zu sepn. So werden schon im Jahre 1281 diese Räche des Markgrafen von den übrigen Rittern und Knappen so sehr unterschieden, daß die letztem, da eine unabhängige Kommission für Bedeangelegenheiten niedergcsetzt werden sollte, die Mark-' Grafen zu dem Versprechen bewogen, nicht ihre Rache zu Mitgliedern derselben, zu ernennen'). Aus diesen Verhält­nissen bildete sich demnächst das bis dahin in dieser Form unbekannte Beamtenwcsen, indem bald auch innerhalb des Kreises dieser Räche verschiedene Stufen entstanden, auf deren oberste sich mit dem l^ten Jahrhunderte ein 8um- inu8 ^!on8iliuriu8 stellte 2 ),

1) Lentz Br. Urk.-Samml. Tbl. 1, S, 98.

2) Mit diesem Ehren-Titel wird z. B. im Jahre 13-42 Graf Günther von Schwarzburg in einer Urkunde hes Markgrafen Luhwig bezeichnet (Urkunden-Anhang), Fürst Johann von Unhalt nennt 1371 als Zeugen einer Urkunde: On. -Udert, st« Lreswül rniütss nostricjus Lonniliarii, l)n. filiert. Olwlbvglw canonicn» in Lerwwt ao ,>Iet>atnw in Oedsnv, uoster unnimn»

Lunsiiiarius. Bcckmann's Hist. v. Anhalt Lhl. Vjl. S. 168,