Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
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Hof« und Staaksämter waren gar nicht von einander geschieden: denn die Inhaber der erstem übten auf die markgräfliche Regierung den größten Einfluß, auch waren sie häufig zugleich Richter oder Vögte auf den, Lande. Als bloße Hofbeamte war unter ihnen die Aufsicht über den ganzen Haushalt des Markgrafen getheilt. Der Trug« seß, der bei feierlichen Gelegenheiten die Speisen auf seinen Tisch zu setzen hatte, führte die Oberaufsicht über das ganze Tafekwesen und über Alles, was zur Bereitung von Spei« sen diente, über Vorrathsgewölbe, Niederlagen der Natu« ralien, welche seinem Herrn geliefert wurden u. dgl. Der Oberfchenk hatte ihm bei Tafel das Getränk barzureichcn und die damit verbundene Aufsicht über herrschaftliche Keller, Weinberge, Meth« und Bier «Brauereien und Fruchtböden. Der Marschall führte seinem Herrn das Pferd vor, wenn er ausritt, trug die Sorge für seine Reifen und beaufsichtigte die Futterböden und die Rüstkammer; und der Kämmerer, welcher dem Markgrafen das Festkleid anlrgte, hatte zugleich die Aufsicht über seine Wohnung und die ganze niedrigere Bedienung innerhalb derselben, war Oberempfänger aller baaren Gefälle und Vorsteher der Schatzkammer'). So waren wenigstens an den Höfen von fast ganz Deutschland die Verrichtungen der herrschaftlichen Wirthschaft damals den einzelnen Beamten zugewiesen, die wir auch am Hofe der Markgrafen deS Baüenstädtischen Geschlechts, und aus« ser denen wir keine Diener finden, denen die Leistung die» ser nothwendigen Dienste sonst obgclegen haben könnte. Es wurden dazu meistens die vornehmsten märkischen Vasallen bestellt, doch konnten auch Ausländer, wie man solche über­haupt sehr frühe am markgräflichen Hofe bisweilen als

1) Wohlbrück Gesch. Nachr. v- d. Gcschl. v. Alvensleben Thl. I. S. 32. Zurs miLÜrorial. Ocilon. l7. uriiriitterisl.

'IV'cüIeiili. p> 30.