Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
198
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gründete der Bischof von Havelberg ein neues Dorf Gum- tow, doch nicht um es Sächsischen Bauern einzuräumen, vielmehr bekam es Slawische Bewohner, wie das alte Gumtow sie hatte').

Urkunden über das Verfahren, welches hier bei solchen Umgestaltungen Slawischer in Deutsche Dörfer beobachtet wurde, besitzen wir nicht. Es geschahen dieselben zu sehr auf einmal, und wurden mit einer zu großen Masse von Orten vorgenommen, als daß darüber hätte etwas Schrift­liches angefcrtigt werden können. Allmähliger geschahen z. B. in Schlesien die Umgestaltungen Polnischer in Deut­sche Dörfer, und es ließen die Herzoge und Privatbesitzer, welche solche Vornahmen, daher in Betreff eines jeden Ortes eine eigene Urkunde abfassen. Das dabei übliche Verfahren, welches gewiß dem in der Mark unter ziemlich gleichem Verhältnisse beobachteten in vielen Stücken ähn­lich gewesen ist, war darnach dieses, daßHerzöge, Bi­schöfe, Aebte, Pröbste, Grafen und Ritter einzelne ihnen erblich mit den Gerichten gehörende Dörfer, öfters mit an- grenzenden, noch ungebauten, mit Holze bewachsenen Lande- repen von bedeutendem Umfange, Männern, die nicht zum Nitterstanbe gehörten, auf gewisse Art verkauften, zu dem Zwecke, daß diese die Dörfer nach Deutscher Art einrichte­ten, mit Deutschen besetzten, allenfalls ihre Feldmarken durch Ausrottung des angrenzenden Holzes erweiterten, nach etli­chen Freyjahren aber diese Dörfer den Eigenthümern in veränderter Gestalt zurück gäben. Für das gezahlte Kauf- Geld und gegen die Verpflichtung, das Dorf mit Deut- scheu zu besetzen, erhielt ein solcher Käufer jeder Zeit erblich die Rechte eines Schulzen, einige von grundherrlichen Ab­gaben freye Hufen Landes, und den.britten Lheil aller Ein-

1) jntivr terniiuos lUclao vlllse Ournlrtowo t'ullllsvoruut novLQ» vlUani etc. Ägl. S. 17. N. 2.