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ersten Beispiele eines solchen Obstagial. Vertrages folgt darauf eine Menge von Fällen, daß mächtige Personen sich in der Weise verpflichteten. Auch Al brechts II Gemahlin stellte im Iah» 122l dem Erzbischöfe von Mag« deburg viele märkische Ritter als Bürgen des zu Bardelebcn eingtgangenen Vergleiches über die Dornnmdsthast ihrer Söhne, welche zu Stendal oder Tangrrmündr einreiten sollten, wenn die Markgräfin eine bestimmte Geldsumme nicht an gewissen Terminen entrichtet haben würde'). Der Rn» ter zog mit 3 oder 4, der Knappe mit 2 oder 3 Pferden zum Einlager in eine öffentliche Herberge ein, gewöhnlich nu Land« Desjenigen, dem die Bürgschaft geleistet wurde, »n letztem Falle auffallend im Gebiete der Dürgcnstellerin. Sie wurden so weit bewacht, daß sic nicht entfliehen konn» ten, und die Nochwendigkeit der Bestreitung der kostbaren Lebensart, wie für einen Lehnsherrn die Entbehrung seiner besten Vasallen war eigentlich das Zwingende dieses Ver» hältnisses. Blieben die Bürgen aus, auch nachdem sie mit Erinnerung an ihren guten Namen und ihre ritterliche Ehre gerufen worden waren; so stand Demjenigen frei, welchem ' das Einlager verschrieben war, die Obstagialbürgcn, so wie den Bürgensteller, an ihrer Ehre anzugreifen, die un- fromme That öffentlich an Kirchen und Rathhäuser, die Namen der Meineidigen an Galgen und Rad schlagen zu lassen"). Bei bürgerlichen Personen konnte dieser Vertrag nicht in Anwendung kommen, doch findet man ihn selbst bei dcir geringsten Edlen. So verpflichteten sich im An fange des täten Jahrhunderts einige Knappen dem Probste zu Diesdorf zum Einlager in Uelsen, wenn ihm gewisse Edle einen eingegangencn Vertrag nicht halten würden').
t) T. IV. i>. 156.
2) Kerckrn« Vermischte Abhandlungen Tbl. 7. S. 75. § 6.
3) Gereken 6 76^1. m.rrrl>. Tbl. 77, i?. t02. 200.