Periodicaltome 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Place and Date of Creation
Page
503
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

503

Stadt Pritzwalk nach Seehausenschcm Rechte wurde 1256 verordnet, kein Bürger dürfe in einer fremden märkischen Stadt angehaltcn und fesigenommen werden, ehe derselbe nicht vor seinem Richter angck.'agt ftp; wer aber außerhalb der Stadt Pritzwalk Klage über einest Mitbürger erhebe, ehe er vor seinem Richter sein Recht nachgesucht habe, der müsse der Herrschaft wie der Stadt wedden >).

Die Gcrichksgewalt in den Städten war im Ganzen zwischen zweien Kollegien verrhcilt, je nachdem sie in Po­lizei. oder anderen Angelegenheiten geübt wurde. Die letz­tem wurden vor eigenen sogenannten Schöppen behandelt, die jedoch bisweilen -aus der Zahl der Nachsherm genom­men waren. Die Polizeigerichtsbarkeit ward ausschließend von den letztem, auch wenn sie nicht zugleich Schöppen waren, in besonderen Dingen gehandhabt. An manchen Orten war jedoch der Umfang dieser und jener Gerichts- Gewalt und ihr gegenseitiges Verhältniß nicht genau be­stimmt, woraus sich nicht selten große Streitigkeiten ent­spannen: denn die Einnahme der Gefälle aus den Gerichten der Schöppen hakte der Gerichtsherr, während die aus den Gerichten der Rathsherrn diesen und der Stadt zukamen.

Den Schöppen stand immer ein von dem Gerichts- Herrn der Stadt eingesetzter Richter, erblich, lebenslänglich oder für unbestimmte Zeit vor, der ihnen zu richten, wäh­rend der Gerichtsvcrsammlung den Frieden gebot, und dar­nach die gefundenen Urtheile vollstreckte. Doch ist es nicht im Allgemeinen anzugebcn, wer dieser Richter in den mär-

1) diullu, ciis rlc <1ol,ot occuxnri vel äetiueri

.iligu« civitat« lel-rrcluo, u'si sirimv suerit caus-ilus coiam »un juitirv. Li vcrc> nliijiiis ciuin ^ut.riiu«>iin kuovrit stu »u» COnciue extra ciuitalciu I'rilxn-rlcb, nisl priwuin ipsuin eau»»verit cnr->m juäioo »uc>, xernolu-lt vaäium polestati et ei- viiüti «uunl vsstiuiu. Beekmann a. a. O- Ä. II. ätap. III- Gp. 162 .