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Der Brandmckttglchm Digest auf kn Ostfeite be> nachdark, lag die des B>skh«>mes kebus, was ck einer nicht genau ermittelten ?nk, wahrscheinlich jedoch kn dm rrsim Drzrnnirn des 12ttn Jahrhmidens, von feinem ftüherm Sitze aus Neuffen bisher verlegt wordm ist. Die Brmzm secker Diöeese, nwrüber es uns, bei deck Mangel femes Stiftungsbrirses, an dm älkestm Nachrichten fchlr, kämm wahrscheinlich größtmchells mir den Grenzen des kandes LebuS übereck. Go wie dieses damals gegen Mittag eck Stück von der heutigen Niederlaufitz begriff', scheint auch jene fich urstrünglich über die Schkaube hinaus erstreckt zu haben. In der Folge ;og jedoch Meißen diesen Theil der ?rb„fischen Diöeest ck unrechtmäßiger Weist an sich 1237 befand sich der Bischof von kebus ck einem Gemz. Streite mit dm Nachbarbisch-stn von Kamin, Meißen ,md Brandenburg, worauf er bei dem Pabst« um festere Be. fijmmuvg des Umfanges stckes Eprmgeis anhielt. Es
land von Direrb» aus damit beauftragt; doch ist von dm durch ihn getroffenen Bestimmungen nichts bekannt geblieben.
Auf der Nordstitc erstreckte fich die kebufische Diöcrst be. '
Wahrscheinlich mit Verbreitung der Herrschaft der Polen er. weiten war: denn so wie das Kamcksche für ein Bisthum Pommersch er Nation galt, scheint das kebufische für daS« jenige gegolten zu haben, dem alle Polnischen Provinzen Provinzen diestr Gegend untergeben styn mußten. Erst im 13ten Jahrhundert bildete sich ck diesen Slaweuländern eine
ward auch der damalige legal ck diesem Theile von Deutsch. .
trächilich über die alten kandesgrrnzen hinaus, indem fle s? auch die Gegmd von Küfirm, Aehbm, Königsberg imb -U-. kandsberg mit umfaßte'), ck welcher Richtung dieselbe ^
.1) Wohldrtck'« »eftb. » L«bu< Lbt. I. «. SZ. D Wohlbrbck a. «». V. G. s- 3) WoblbrLck -. a. O. S- Si..