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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
563
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«i-östkre Unabhängigkeit der Grenzen geistlicher Sprengel von den politischen Grenzen ans

Die Diöcese des Bisthumes Lebus inachte, wegen ihres niibcträchtlichen Umfanges, nur ein einziges Archidia- konat aus, dem ein Domherr der Stiftskirche zu Lebus durch die Wahl des Bischofes vorgesetzt wurde'). Non der Altmark stand der Verdensche Antheil wohl größten- theils unter dem Archidiakonat von Kuhfcld, welches im Jahre 3365 durch den Bischof Gerhard von Verden der Probstci Bardewick einverleibt ward, woher sich die Vor­steher der letztem auch ^reliiüincvni in Oouelcle nann­ten '); vielleicht erstreckte sich auch das Archidiakonat, wel­ches zu Lüchow bestand s), in die Altmark. Der Halber- städtifche Anrheil an dieser Provinz, der Belesem oder Bal- samgau, machte ein Archidiakonat aus, welches von dem Gaue selbst, welchen es begriff, den Namen trug, und un­ter diesem seit der Mitte des 12ten Jahrhunderts öfters erwähnt wird *). Die Brandenburgische Diöcese hatte bis zum Jahre 1238 zwei, darnach drei große ArchidiakonatS- Sprengel. Dem ältesten stand der jedesmalige Probst des Prämonstratenser-Klosters keitzkau vor; cs war dies Ar­chidiakonat zwischen der Elbe und Ihle, auf deren Nord-

1) Wohlbrück's Gisch- v, Lebus Lhl. I. S. 154.

2) Gerck.n's L..ä- Nipl. kr. ?. II. x- 655. SchlLpken's Chronik von Bardewiek S. 285,

3) änno 1257 IVerner ^rclüäiacvuus Ne I-ucilo. Buch, boltz Gesch. Thl. IV. Urk. S- 86.

a- .0^,,«,-. Ne XI.in4-i-> Solt^u. §. XXII. Beckmann's Beschr- d. M. Br. Thl. V. B. I. K. II- Sp- 123 L. v. Ledebur, Heber d. Archidiak. d. Halberst. Sprengels, in desselben Allgein. Archiv Thl. III. S- 66. 67. Die ihm Vorgesetzten Archidiakonen scheinen aber immer in Halberstadt selbst residirt zu haben. Ger- cken's vipl. vet. Mrcb. Thl. I. S. 624.

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