Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
574
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Herrlichkeit, eines Amt«», was erblich der Familie deS Stifters vorbehaltm war, während der Konvent die übrigen Beamte selbst erwählen, und n«h freier Entschließrmg die auf 12 festgesetzte Anzahl feiner Glieder ergänzen konnte'). Im Domstifte zu Diesdorf bedurfte die Wahl des Prälaten der Einwilligung des Stifters oder seiner Erben').

Die Ernennung des Bischofes selbst ward im Lauft des iZten Jahrhunderts allgemein dem Kapitel der ver« waisten Kirche w eder überlassen'). Dem Diskhumr Dran« bürg ist es schon im Jahre 1217 als etwas Herkömmliches bestätigt'), daß der Bischof vom Domkapitel in ungezwun, gener Wahl mianne, diesem keine Person aufgednmgen, sondern stets diejenige höheren Orts bestätigt werden sollte, welch« Uebereinstimmung Aller, des verständiger» Theiles oder der Mehrzahl der Wahlberechtigten dazu «hob, mogke der Erwählte aus dem Domkapitel selbst oder anderswo, her genommen ftyn. Bei der Abstimmung über diese An« - gelegenheiten kam übrigens die ^lsjnr pnr» gewöhnlich we» Niger in Betracht, wie die 8aninr pars des Kapitels: denn da die Stimmenabgabe bei dem Probst» begann, und von ihm bis zu dem jüngsten Geistlichen des Stiftes hinab ging, hielt man die Majorität nur dann für entscheidend, wenn sie die Mehrzahl der ersten Kapitelsbramlrn und äk» testen Domherrn enthielt.

1) Beckmann'« Beschr. d. M. Be. 2hl. V. D. I. Kap. 11.

Sp. 17. .

2) B-chb-ktz <d,ckt» d. Sturm, Tbk. IV. Urk. S 7.

3) «gl. di« Seldne Butt« Friedrich'« II in Co/cka«, Ool- lect. con»»it in,p«r. T. 1. p. 2t>t und IV. p. 72. und ,w<i orü>err Gesch« desetben Kaiser« öder tirchlU« Frribok vom Iubre 1220 «dendakekd- V. IV p. 7b. und in Senkend,rg« Neu« SamUUunq d. Re^bSabsch^d« Ltg. I. 8> 1«.

4) Gercken« Etiftlbist. v. Br. S. «17.