Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
576
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konnten, mit der Ant mehr und mehr verringert; doch fast in eben de« Maaß« ging die nmere Orbmmg in dm Ka« piteln zu Grunde, wodurch es dm Bischöfe« nun um so viel leichter ward, bi« Einwilligungen dieses Kollegiums, wo fie deren bedurften» zu erlangen, um wie viel ihrer Willkühr durch die Verpflichtung, diese Einwilligung nach« z,«suchen, Abbruch gethaa worden war: Denn daß weder allgemeine Uedereinstunwung, noch entschieden« Majorität für den Bischof wesentlich erforderlich sey, darin war man fast einig. Eine Menge von Domherrn hielt sich gewöhnlich außerhalb des Kapitels auf, und ihr« Stimmen wurden dann gar nicht eingeholt, sondern die Einwilligung solch» bu.-fte präsumirt werden. Sonst nahmen auch Diejenigen, welche anwesend waren, es oft über sich, die Einstimmung derselben wegen Bekanntschaft mit ihnen und aus andern Gründen zu garantrren, und Unentschlossenheit Anderer und schwankende Meinungen brauchten vom Bischöfe gar nicht berücksichtigt zu werden

3. 'Von dm Klöstern.

Fast i» eben der Weise, wie ein Domkapitel den Bi. schof, umgab der Konvent eines Klosters den Abt oder die Aebtifstu, zunächst als ein berakhmder Kreis, doch auch mit unabhängigen Rechten und Pflichten. War in Ange. legmhstten, di« der gemeinschaftlichen Berat hung bedurften, der Konvent getheiltm Sinnes, so entschied die Parlhei, der sich sein Vorsteher »der di« Vorsteher« znwanbkt, als di« dionior por», während du ^lazor par, auf der andern Seite unberücksichtigt blich. Aber in der Uebereinstimmung des ganzm Kouoents lag Ke völlige Lähmung der Macht des

Vor.

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