serkonvente seiner Diöcese, durch eine bevollmächtigte Gesandtschaft mit dem Haupte des ganzen Ordens, dem Abte Gervasius von Premonträ, um die erwähnte Zeit über das Fleischcssen zu Stande brachte. Nach demselben sollte die erwähnte Prämonstratenser-Geistlichkeit nicht mehr strenge an das Fleischverbot gebunden seyn, sondern solches beliebig genießen dürfen. Ferner ward es ihr erlaubt, Schuhzeug von weichen Leseratten und von Korduan zu kragen, und sich bei heiligen Amtsverrichkungen der Pellizien, in den Zellen aber der Vambizien zu bedienen, was Alles gegen des Ordens Statute war. Dies gestatte er ihr jedoch, fügt der hohe Abt von Premontro, das Haupt von mehr als tausend Stiftern, hinzu'), nicht als wenn er diese von ihr angenommenen Gewohnheiten den Ordensregeln gemäß halte, sondern weil er das kleinere Uebel, ihr in einzelnen Fällen ihre lleberkretungcn nachznsehen, dem großem verziehe, sic durch beharrliche Strenge zum gänzlichen Ungehorsam zu bringen. Die Genehmigung mehrerer anderer, ungebührlicher Gewohnheiten der Prämonstratenser- Geistlichen in der Havelbergschen Diöcese, um welche sie eingetragen hatten, ertheilte ihnen der Abt nicht, sondern wies sie an - die nächste General-Ordensversammlung, dieser ihre Wünsche, schriftlich dargestellt, vorzutragen, indem er ihnen bas Versprechen dazu gab, auf alle ihm zur Vernichtung dieser Anträge zustehenden Rechte z-, verzichten, höchstens auf die Abstellung von Mißbräuchen in Güte anzutragen, die Entscheidung aber der Stimme ihres eigenen Gewissens, und der ungezwungnen Bestimmung der General-Ordensversamm- lung überlassen zu wollen, in der Hoffnung, so die Eintracht des ftühem Lebens der Prämonstratenser wieder herzustellen. Dazu behielt sich daher der Oberabt die Unverletzlichkeit seines Gebotes vor, daß sie bas gemeinsame
1) Von Raumer Gcsch. der Hohenstaufen?hl. VI- S. M.