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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
Seite
593
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von dm Markgrafen, einige auch von reichen Privatpersonen gestiftet, aber keineswegs zu dem Zwecke, nachgebornen Hindern der Edlen dadurch ein Waisenhaus oder eine Ver­pflegungsanstalt zu bereiten, Dies widersprach gänzlich dem Geiste der Zeit, solcher Eigennutz befleckte nicht die fromme Handlung der Gründung eines Klosters; allein zur Ehre Gottes und der christlichen Religion, und um dadurch ihr Seelenheil zu finden, oder um dasselbe durch geweihte Mönche oder Nonnen theuren Personen, die dahiiigeschieden waren, erflehen zu lassen, vollbrachten die Stifter dies Werk, und geistliche Weihe und Würde hob jeden weltli­che,» Standesunterschied gänzlich auf. Daher konnten noch im I7ten Jahrhunderte bürgerliche Personen selbst in Ha- velberg und Brandenburg zu domherrlichen Stellen gelan­gen, und in de» Klöstern erblickt man frühe bürgerliche Koiwentualimien. Margarethe, eine Tante des Bürgers der Altstadt Salzwedel Ghpso Stesow, war 1357 Nonne zu Diesdorfs, eben daselbst wird 1350 eine Ku­nigunde Burmeister als Nonne erwähntch, und unter den 60 Nonnen, die 1-489 sich zu Ncuendorf befanden, und bei Gelegenheit eines päWcheu Äblqsscs erwähnt.wer­den, war offenbar eine große Anzahl von bürgerlicher Abkunft'). Zur Aufnahme in den Konvent war es de» Bischöfen bei ihrem Amtsantritte, so wie den Markgrafen nach altem Gebrauche »erstattet, «ine Person zu emphelen,. die das Stift nicht MÜckweistn durftech). Sonst «s/anMu,

t) Eerchen's vet. maroll. T1)l. I. -liä,

2) Gercken a. a. O. Thl. H- S. 201. ' ,

3) Gereken a. a. O. Tht. k. S. -167.

1) Fm Jahre '1127 emphal-der Bischof JohaUn von'Vcrbm die wahrstbeinlich bürgerliche, zwölfjährige Muneke Soktotb de»i Probst» von Diesdorf zur Aufnahme, indem er sagt: «mm «Ie jure er »ntlizuL et lautlalüli apprbdata eoiisuetuciiila iotroclucio

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