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m^c selten eine rntschliche Habsucht- derselben. Welche Bedrückungen mochte sie gegen geringere Personen ausübeir, da der Magdcburgsche Metropolit ftlbst^gegen di? ' Mrk- Vrafe» senie kirchlichen Berechtigungen so sehr mißbrauchen durfte, daß er sie zwange ihm-, gegen die Rücknahme eines über sie ausgesprochen Bannechiidas Eigenthunr ihre- sämmklichen Aüodial-Gütex abM-etvm? 1). ü
Reichbegüterte Stifter fmiden; zuletzt-um ,Mikanfn'vM liegenden Gründen mit baarcin Gelbe noch großen Gewikim Dies geschah von ihnen nicht allein oft unter de» zu Wohls feilen Erwerbungen günstigsten Umstünden'^ isopMus-es war auch üblich, daß Weltliche es bei einer solchew>WM Handlung nicht genau nahmen, und entweder das an ein geistliches Stift verkaufte Gut mft Wem.Geschenke tcten '), oder den 'Kaufpreis unter dem Äerthe ^s genstandes bestimmten f). In beiden Füllen wurde dem Verkäufer neben dem baarrn Gelde das Gebet für nftine Seele von der Geistlichkeit ziigestanben, und die QuiruH ans die empfangene KanfsuMme nicht festen iii der''ffM" eines Zeugnisses über eine mit dem verkauften ^chM^'e vorgenommene Schenkung ausgeftttigek ,
1) Vgl. M r- S-63. s.
2> Vgl. Tbl- l. iS- 262- f. -
4) DE Le.tzkau verkaufte Markgraf Albrecht das
s„,b„bare Art, einen Verkaufsschein °us;usie«m,ev-
5) ^ese^ ^ bei G-rck-n,