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Die jüdische Aufklärung : Philosophie, Religion, Geschichte / Christoph Schulte
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175
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Die politische Philosophie der Haskala 175

liehen Ausdruck fand diese tolerante Bevölkerungspolitik der Duldung verschiedener Religionen und Konfessionen bei zugewanderten Minderheiten z. B. im Holländischen Viertel in Potsdam, im Französischen Dom von Berlin oder im jüdischen Friedhof an der Großen Hamburger Straße, dessen Grundstück 167z von der jüdischen Ge­meinde erworben worden war.

1671 hatte der Große Kurfürst fünfzig aus dem Öster­reichischen Kaiserreich vertriebenen jüdischen Familien in der Mark Brandenburg Asyl gewährt. 167z bestellte er den ersten Rabbiner, Rav Chajim, in dessen Hände «Jüdi­sche Ceremonien und die dahin gehörende ritus und Ge­bräuche», also die gesamte religiöse, aber auch die pro­fane innerjüdische Gerichtsbarkeit gelegt wurde. 275 Die Juden wurden im Wortsinn von Toleranz «geduldete» Un­tertanen, denen der Kurfürst in der Person des Rabbiners das Recht verlieh, religiöse, geschäftliche oder juristische Streitsachen nach eigenen Regeln intern zu entscheiden und die Entscheidungen des Rabbiners, der traditionell auch als inner jüdischer Richter fungierte, nötigenfalls mit Hilfe der christlichen Obrigkeit durchzusetzen. Aber all das war von bürgerlicher Gleichstellung der Juden weit entfernt, sie wurden lediglich geduldet.

Und erst nach Jahrzehnten, im Jahr 1714, wurde in Gegenwart der Königin Sophie Dorothea in der Heidereu­tergasse die neu erbaute Synagoge der Berliner Juden­schaft eingeweiht, nachdem die Gemeinde dem König das Recht zum Synagogenbau für 3000 Taler abgekauft hatte. Ab 1743 amtierte David Fränkel an dieser Synagoge als Rabbiner, jener jüdische Gelehrte, dem einer seiner Schü­ler im selben Jahr aus Dessau nach Berlin folgte: Moses ben Mendel, der unter dem deutschen Namen Moses Mendelssohn der berühmteste Philosoph der Berliner Auf­klärung wurde. F^änkels wie auch Mendelssohns Ansied­lung in Berlin wurde durch das General Privilegium und Reglement von 1730 und später das Revidierte General- Privilegium und Reglement von 1750 geregelt. Beide